Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Freifahrtbescheinigung für nicht-schulpflichtige Kinder (NRW-Tarif)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Dürfen auch Sechsjährige kostenlos mit Bus und Bahn fahren? Der AVV passt seine Tarifregelungen für nicht-schulpflichtige Kinder an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK) hat in der Sitzung am 03.12.2019 eine weitere Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) zum 01.07.2020 gegenüber dem Stand 01.01.2020 empfohlen.
Hintergrund ist, dass aktuell Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren in NRW unentgeltlich im ÖPNV fahren. Auf Anregung des VRR und auf Empfehlung der LAG Tarif/Vertrieb hat der LAK eine Empfehlung zur Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der BB NRW ausgesprochen. Somit sollen auch sechsjährige Kinder, die noch zum Kindergarten gehen, unentgeltlich fahren dürfen.
Im AVV-Binnentarif kommt eine gleichlautende Regelung bereits zum Einsatz.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Dürfen auch Sechsjährige kostenlos mit Bus und Bahn fahren? Der AVV passt seine Tarifregelungen für nicht-schulpflichtige Kinder an.
Projekt
ÖPNV-Tarifanpassung Kinder
Auch: Freifahrt Kinder, AVV-Tarif
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026