Elternbeiträge OGS·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 45/0750/WP17·17. Juni 2020

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), hier: 7. Änderungssatzung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Elternbeiträge für Offene Ganztagsschulen werden angepasst – was ändert sich für Familien?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund erfolgter gesetzlicher Änderungen ist es erforderlich, Anpassungen im Bereich der Elternbeitragssatzungen vorzunehmen. Mit Wirkung zum 01.08.2020 sind bereits Änderungen im für die Beitragserhebung maßgeblichen § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGBVIII) vorgenommen worden, die eine Erweiterung des zum Erlass des Elternbeitrages berechtigten Personenkreises mit sich bringen. Daneben gibt es noch weitere gesetzliche und redaktionelle Änderungen sowie Auswirkungen aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die im Rahmen der Änderungssatzungen zu Anpassungen führen. Die entsprechenden Änderungen werden nachfolgend aufgeführt.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Satzungen über die Erhebungen von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebot zusammenhängend zu betrachten sind, da es hier sowohl über die Geschwisterkindregelung als auch über technische bereichsübergreifende Verbindungen im Rahmen der Einkommensstufen und der Definition des elternbeitragsrelevanten Einkommens Verknüpfungen gibt. Insoweit werden die Änderungen für alle drei Satzungen vorgenommen. Auf die jeweiligen einzelnen Vorlagen wird hierzu verwiesen.

Nachfolgend werden die maßgeblichen Änderungen aufgeführt und erläutert:

  1. Gesetzesänderungen

1.1Kinderbaugeld

Das zwischenzeitlich eingeführte Kinderbaugeld ist gem. § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII nicht als Einkommen zu werten. Dies wird zur Klarstellung in die Satzung mitaufgenommen.

1.2Beitragsfreistellungen aufgrund von Leistungsbezug

Gem. § 90 Abs. Ab 4 SGB VIII wird im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen oder auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Eltern über die Möglichkeit einer Antragstellung nach Satz 1 bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge zu beraten.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, für den vorgenannten Personenkreis direkt eine Beitragsfreistellung über die Satzung mit aufzunehmen.

1.3. Elterngeld

Nach in Kraft treten der letzten Satzungsänderung wurde seitens des Gesetzgebers das Elterngeld Plus eingeführt. Für das Elterngeld Plus gelten andere Freibeträge bei der Einkommensberechnung. Dies soll zur Klarstellung mit in die Satzung aufgenommen werden.

1.4Wechselmodell

In den letzten Jahren haben sich vermehrt Fälle ergeben, in denen Eltern das sogenannte Wechselmodell praktizieren, d.h. in denen die Eltern zwar getrennt leben, das Kind jedoch in zeitlich etwa gleich langen Phasen abwechselnd jeweils bei dem einen und dem anderen Elternteil lebt. Da sich in diesen Fällen ein Schwerpunkt der Betreuung nicht ermitteln lässt und demnach beide Elternteile von der Kita- oder OGS-Betreuung profitieren, sind nach der Rechtsprechung (so etwa OVG NRW, Beschluss v. 09.04.2014 – 12 A 233/14) auch in dieser Konstellation beide Elternteile beitragspflichtig.

1.5 Geschwisterkindregelung

Um die satzungsübergreifende Geschwisterkindregelung harmonisch zu erhalten, ist aufgrund der Änderungen im Kinderbildungsgesetz für die Bereiche der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege eine Ergänzung notwendig, die aufgrund der Beitrags-und Satzungsstruktur aller 3 Satzungen letztlich keine Auswirkungen für den Bereich der OGS hat, sondern nur redaktioneller Natur sind.

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) erfolgt haushaltsneutral.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

-3.100.0001

-10.5002

-3.100.000

-10.500

-9.300.000

-31.500

-9.300.000

-31.500

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-3.110.500

-3.110.500

-9.331.500

-9.331.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1 PSP-Element 4-030101-807-8, SK 43210000 OGS

2 PSP-Element 4-030106-907-2, SK 43210000 FöS

Dokument

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Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Projekt: Elternbeiträge OGS

Zum Projekt

Die Stadt Aachen ändert die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS). Familien mit niedrigem Einkommen werden dauerhaft entlastet, während höhere Einkommen ab 87.001 € pro Jahr höhere Beiträge zahlen.

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BildungUmsetzung beschlossen17. Juni 2020 – 7. Juni 20232 Vorlagen
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Worum geht es?

Elternbeiträge für Offene Ganztagsschulen werden angepasst – was ändert sich für Familien?

Projekt

Elternbeiträge OGS

Auch: OGS-Beiträge, Elternbeitragssatzung OGS

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

BeitragsregelungGeschwisterkindregelungEinkommensanrechnungWechselmodell

Betroffene Gruppen

ElternSchüler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Technische Details