Vorlage·E 26/0198/WP17·16. Juni 2020

Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen von CDU und SPD vom 18.12.2019 - Probleme bei der energetischen Sanierung des Welthauses

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das denkmalgeschützte Welthaus soll energetisch saniert werden – doch wie lassen sich Denkmalschutz und Klimaschutz vereinbaren?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements stimmt der Anmeldung von externen Planungsmitteln in Höhe von 25.000 EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 zur Beauftragung eines energetischen Sanierungskonzeptes unter Einbezug eines bauphysikalischen Gutachtens zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das „Welthaus“ ist im Jahre 1950 errichtet und im Jahr 2007 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen worden. Mit dieser Eintragung verbunden ist ein behutsamer Umgang mit der gesamten inneren und äußeren Bausubstanz.

Das „Welthaus“ ist ein Gebäude mit den typischen Charakteristika seiner Zeit: mit filigranen Stahlfenstern, Putzfassade, seinen spezifischen Türanlagen und im Innenraum das Treppenhaus mit vielen aufwändigen Details. Es gilt bei allen Arbeiten, diese Charakteristika größtmöglich zu erhalten.

Insofern ist bei jedem instand zu setzenden oder zu modernisierenden Bauteil abzuwägen, ob ein Erhalt grundsätzlich möglich ist. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege.

Das denkmalgeschützte Gebäude entspricht altersbedingt nicht den heutigen energetischen Standards. Wärmeschutznachweise sind bei diesen Denkmälern jedoch nicht vorgeschrieben.

Gleichwohl zeigen der Verbrauch und dessen Einordnung unter Berücksichtigung des Alters und der Charakteristika eines Baudenkmals keine besonderen Auffälligkeiten:

Im Mittelwert der letzten drei Jahre von 141.614 kWh und einer beheizten Fläche von 1017 m² BGFbeheizt errechnet sich eine Heizkennzahl von 138 kWh/m²

Unter Berücksichtigung der Witterungsbereinigung errechnet sich ein Heizwärmeverbrauch von 178.816 kWhBGFbeheizt mit einer Heizkennzahl von 175 kWh/m², welche in die Kategorie F eingeordnet werden kann, ein durchaus akzeptabler Verbrauchswert unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes:

Mit einer energetischen Sanierung des Gebäudes könnte der Wärmeverbrauch geschätzt um ca.

50 % reduziert werden, was einem realen Wärmeverbrauch von ca. 70.000 kWh entspricht und einer Einsparung nach derzeitigem monetären Wert von 4.500 € p.a. entspricht.

Bereits in Vorjahren wurde die Dämmung der obersten Geschossdecke im Hauptgebäude umgesetzt.

Für das Jahr 2021 ist der Austausch der Heizkessel vorgesehen. Mit neuen Brennwert-Gaskesseln kann eine Energieeinsparung von ca. 5 - 7 % erreicht werden.

Folgende weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind - unter Beachtung der oben geschilderten Aspekte des Denkmalschutzes - grundsätzlich denkbar:

-

Einbau von Innenvorsatzfenstern (rd. 28 % der Außenwandflächen sind Fenster);

wo das nicht möglich ist:

-

Einbau dämmender Gläser in die vorhandenen Stahlfenster

-

Dämmung der Kellerdecke

-

Innendämmung der Heizkörpernischen (alle Heizkörper müssen versetzt werden)

-

Deckendämmung im eingeschossigen Anbau

-

Vollständige Innendämmung (Anmerkung: 38er Ziegelmauerwerk: ggf. keine zusätzliche Dämmung erforderlich)

Zur Detailplanung und Vermeidung von bauphysikalischen Problemen in Folge ist fachliche Expertise - ein ganzheitliches Sanierungskonzept einschließlich eines bauphysikalischen Gutachtens - zwingend erforderlich.

Der Kostenrahmen für die o.g. Maßnahmen wird sich im höheren sechsstelligen Bereich bewegen.

Belastbarere Kosten und etwaige Beeinträchtigungen der Nutzung bzw. Auswirkungen auf die Nutzer lassen sich erst mit Vorliegen des Sanierungskonzeptes beurteilen.

Aus reinen Wirtschaftlichkeitsgründen ist eine energetische Sanierung - wie bereits in der Vorlage vom 26.11.2019 dargestellt - nicht angezeigt.

Sofern diese jedoch aus Gründen der Ökologie/des Klimaschutzes und der langfristigen Nutzung des Denkmals geprüft werden soll, sind Mittel für die Anmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 vorzusehen:

2021

Planungsmittel (verschiedene externe Fachplaner/Fachdisziplinen) in Höhe von rd. 25.000 EUR zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts einschließlich bauphysikalischem Gutachten

Auf der Basis des energetischen Sanierungskonzeptes können fundierte weitere Entscheidungen getroffen werden.

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Worum geht es?

Das denkmalgeschützte Welthaus soll energetisch saniert werden – doch wie lassen sich Denkmalschutz und Klimaschutz vereinbaren?

Projekt

Energetische Sanierung Welthaus

Auch: Welthaus Sanierung

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aachen

Kategorien

Energie & KlimaKultur

Schlagworte

DenkmalschutzEnergieeffizienzSanierungskonzept

Betroffene Gruppen

GebäudenutzerKulturschaffende

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details