Vorlage·FB 20/0283/WP17·26. August 2020

Soziale Verantwortung der STAWAG – Keine Gebührenabzocke in Notlagen - Ratsantrag der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ Nr. 617/17 vom 29.04.2020

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann die Stadt soziale Härten bei Energieversorgungsverträgen mildern? Es geht um Regelungen zur Unterbrechung der Stromlieferung bei Zahlungsrückständen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen lehnt

1)die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Änderung der AGB der STAWAG ab.

2)die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Aufforderung der Sparkasse bzgl. des Gebührenverzichts ab.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ beantragt, die Ziffern 8.2. und 8.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STAWAG zu ändern. Die genannten Regelungen beschäftigen sich mit der Einstellung der Lieferung und Unterbrechung der Anschlussnutzung aufgrund eines Zahlungsverzugs. Gemäß Antrag soll in 8.2. der Betrag, ab dem Einstellung und Unterbrechung erfolgen von bisher 100,- € auf 200,- € heraufgesetzt werden und in 8.3. die Inrechnungstellung des Kostenersatzes für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung entfallen. Außerdem soll die Sparkasse keine Gebühren für Bareinzahlungen auf das Konto der STAWAG erheben (Anlage 1)

Zu 1):

Die Ziffern 8.2 und 8.3 der AGB (Anlage 2) basieren auf Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Da die STAWAG der Grundversorger im Sinne von § 1 StromGVVin Aachen ist, gelten für sie die Vorgaben der Verordnung.

§ 19 StromGVV regelt die Unterbrechung der Versorgung. Darin sind sowohl die Voraussetzungen für die Unterbrechung, zu denen u.a. der Zahlungsverzug i.H.v. 100 € gehört, als auch das Prozedere für die Wiederherstellung der Belieferung aufgeführt. Demnach hat die STAWAG die Grundversorgung unverzüglich wieder herzustellen, sobald der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt hat. Die STAWAG selbst hat auf die Höhe dieser Kosten keinen Einfluss. Sie gibt das vom Netzbetreiber, der Regionetz GmbH, ermittelte Entgelt lediglich weiter. Dabei handelt es sich um ein kostenbasiertes Entgelt, dass von der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) genehmigt worden ist.

Der im Ratsantrag angeführte Hinweis auf Aussagen im Bericht des Landesprojekts „NRW bekämpft Energiearmut“ zur „verbraucherfeindlichen und sozial unverantwortlichen Preispolitik“ der STAWAG (s. Fußnote 5), ließ sich nicht überprüfen, weil die genannte Broschüre im Internet nicht auffindbar war. Allerdings stand die „Auswertung der Budget- und Rechtsberatung Energiearmut für den Zeitraum 01.102012 bis 31.12.2017“ des Landesprojekts zur Verfügung. Die darin enthaltene Analyse der Zahlungsproblematiken kommt zu dem Ergebnis, dass die Erfahrungen zeigen, dass „es mit steigender Forderung immer schwieriger wird, für den Verbraucher eine angemessene und nachhaltige Lösung zu finden“. (Anlage 3).

Die STAWAG weist die im Ratsantrag erhobenen Vorwürfe in ihrer Stellungnahmezurück, verweist auf das vielfältige Engagement des Unternehmens im Kampf gegen Energiearmut und erläutert die Möglichkeiten der Verbraucher, eine Unterbrechung der Versorgung nach erfolgter Mahnung zu vermeiden (Anlage 4).

Zu 2)

Zur Forderung nach gebührenfreien Bareinzahlungen auf das Konto der STAWAG bei der Sparkasse, weist die STAWAG in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass am Standort Münsterplatz kostenfreie Einzahlungen vorgenommen werden können. Diese Aussage hat die Sparkasse auf Nachfrage bestätigt.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie kann die Stadt soziale Härten bei Energieversorgungsverträgen mildern? Es geht um Regelungen zur Unterbrechung der Stromlieferung bei Zahlungsrückständen.

Projekt

Soziale AGB Stromversorgung

Auch: STAWAG AGB, Energiearmut

Kategorien

Energie & KlimaSoziales & Integration

Schlagworte

VerbraucherschutzGrundversorgungZahlungsverzug

Betroffene Gruppen

Haushalte in finanziellen NotlagenStromkunden

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
17.2.2026
Technische Details