Vorlage·FB 56/0404/WP17·30. September 2020

Geschäftsordnung des Integrationsrats der Stadt Aachen – Bildung von Arbeitskreisen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat soll Arbeitskreise nach Kölner Vorbild einrichten dürfen – dazu muss die Geschäftsordnung angepasst werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, das Thema zu Beginn der neuen Ratsperiode erneut auf die Tagesordnung zu setzen.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Integrationsrat der Stadt Aachen steht in einem fachlichen Austausch mit dem Integrationsrat der Stadt Köln und dem dortigen Amt für Integration und Vielfalt. Gegenstand dieses Informationsaustauschs ist unter anderem die jeweilige Arbeitsweise der Integrationsräte. Der Aachener Integrationsrat hat mit Beschluss vom 13.05.2020 die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrats nach dem Vorbild des Kölner Modells zu entwickeln. Als wesentlichen Unterschied zur Geschäftsordnung des Aachener Integrationsrats beinhaltet die Geschäftsordnung des Kölner Integrationsrats die Möglichkeit zur Einrichtung von Arbeitskreisen:

§ 28 Arbeitskreise - Geschäftsordnung des Integrationsrats der Stadt Köln

(1) Der Integrationsrat kann für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise einrichten. Die Einrichtung der Arbeitskreise, ihre Vorsitzenden sowie deren Stellvertretung werden vom Integrationsrat mit Mehrheitsbeschluss festgelegt. Die/der Vorsitzende bzw. seine/ihre Vertretung beruft die Arbeitskreissitzungen ein und leitet sie.

(2) Die Arbeitskreise sind berechtigt, zu ihren Sitzungen Beraterinnen/Berater ohne Stimmrecht hinzuzuziehen.

(3) Die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise sind dem Integrationsrat vorzustellen.

(4) Die Arbeitskreise können Anfragen oder Anträge stellen. Diese werden im Namen des Arbeitskreises von der Arbeitskreisvorsitzenden/ dem Arbeitskreisvorsitzenden gem. § 3 und 4 der Geschäftsordnung eingereicht und vom Integrationsrat in der nächsten Sitzung behandelt.

Gemäß § 25 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln erhalten dieMitglieder des Integrationsrats für die Teilnahme an den Sitzungen des Integrationsrates sowie an den zur Vorbereitung dieser Sitzungen erforderlichen Facharbeitskreisen ein Sitzungsgeld.

Gegenwärtig sind in Köln fünf solcher Arbeitskreise eingerichtet:

  • Facharbeitskreis 1 - Kultur und Sport
  • Facharbeitskreis 2 – Geflüchtete, interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement
  • Facharbeitskreis 3 – Erziehung, Bildung und Beruf
  • Facharbeitskreis 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren
  • Facharbeitskreis 5 – Interkulturelle Öffnung und Antirassismus.

Sofern auch der Aachener Integrationsrat künftig konkrete Arbeitskreise einrichten möchte, ist zunächst eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrats erforderlich. Der Beschluss über eine solche Änderung ist dem Rat der Stadt Aachen vorbehalten:

§ 20 Integrationsrat - Hauptsatzung der Stadt Aachen

(3) Der Integrationsrat gibt sich zur Regelung der inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung, die vom Rat der Stadt zu beschließen ist.

Gemäß § 27 Absatz 8 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann der Integrationsrat dem Rat Anregungen vorlegen. Der Integrationsrat kann den Rat entsprechend ersuchen („Anregung“), eine um eine Bestimmung zur Einrichtung von Arbeitskreisen erweiterte Geschäftsordnung zu beschließen. Er kann ferner anregen, diesbezüglich eine Regelung zur Gewährung von Sitzungsgeldern zu treffen.

Höhe des Sitzungsgelds für die Integrationsratsmitglieder

Die Höhe der Entschädigungsleistungen bemisst sich gemäß § 23 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen* nach den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (EntschVO) des Landes NRW mit den weiteren Maßgaben des § 23 der Hauptsatzung. Gemäß § 23 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Aachen wird den Mitgliedern des Integrationsrats für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats ein Sitzungsgeld entsprechend den Regelungen für sachkundige Bürger und Bürgerinnen gewährt. Gemäß § 2 Absatz 1 Buchstabe d) der Entschädigungsverordnung beträgt dieses Sitzungsgeld für Aachen in Abhängigkeit von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner (Kategorie von 150.001 bis 450.000) derzeit 35,70 Euro (in Köln ergibt sich entsprechend der höheren Kategorie ab 450 001 Einwohnerinnen und Einwohner der höhere Betrag von 41,70 Euro). Hinweis: § 23 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Aachen sieht die Gewährung dieses Sitzungsgeld ebenso „für die Teilnahme an Sitzungen etwaiger vom Integrationsrat gebildeter Projektgruppen“ vor. Ob die nominell für „Projektgruppen“ somit bereits getroffene Regelung auch für die beabsichtigen „Arbeitskreise“ Anwendung finden könnte oder aber eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich wäre, bliebe seitens der Verwaltung noch entsprechend zu prüfen.

Aus Sicht der Verwaltung wären bei einer Änderung der Geschäftsordnung grundsätzlich weitergehende Bestimmungen zur maximalen Mitgliederzahl in den Arbeitskreisen, zu den maximalen jährlichen Sitzungsterminen je Arbeitskreis sowie zur maximalen Anzahl gleichzeitig bestehenderArbeitskreise zu treffen. Die Verwaltung schlägt diesbezüglich vor, dass sich der nach den Integrationsrats- und Kommunalwahlen am 13.09.2020 neu gebildete Integrationsrat in der ab dem 01.11.2020 beginnenden Wahlperiode insbesondere verständigt

  • ob er die Bestimmungen des § 28 der Geschäftsordnung des Integrationsrats der Stadt Köln inhaltsgleich in die eigene Geschäftsordnung übernommen haben möchte
  • wie viele bzw. welche fachlichen Arbeitskreise er maximal einrichten möchte
  • wie viele Mitglieder ein Arbeitskreis mindestens und maximal haben kann
  • wie viele Sitzungen eines Arbeitskreises pro Jahr maximal stattfinden sollen

Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen im Sinne der vorstehenden Ausführungen würden sich ab der Einrichtung der Arbeitskreise finanzielle Auswirkungen in Abhängigkeit von den aus Sicht der Verwaltung festzulegenden Begrenzungen ergeben:

Anzahl der Arbeitskreise x Mitgliederzahl der Arbeitskreise x Sitzungen der Arbeitskreise x 35,70 Euro, zum Beispiel: 3 Arbeitskreise x 5 Mitglieder x 8 Sitzungen x 35,70 Euro = 4.284 Euro.

*Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 17. Nachtrags zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 12. Juli 2017

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Sammeldokument öffentlich385.6 KB
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Projekt: Geschäftsordnung Integrationsrat

Zum Projekt

Der Integrationsrat der Stadt Aachen plant eine Überarbeitung seiner Geschäftsordnung. Dazu wird ein Vergleich mit der Geschäftsordnung des Integrationsrats Köln erstellt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

RatsbetriebMaßnahme geplant11. Mai 2016 – 16. Juni 20215 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Integrationsrat soll Arbeitskreise nach Kölner Vorbild einrichten dürfen – dazu muss die Geschäftsordnung angepasst werden.

Projekt

Geschäftsordnung Integrationsrat

Auch: Integrationsratsreform

Kategorien

Soziales & IntegrationRatsbetrieb

Schlagworte

ArbeitskreisePartizipationSatzungsänderung

Betroffene Gruppen

Migrantinnen und MigrantenIntegrationsbeauftragte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
17.2.2026
Technische Details