Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin durch die/den Altersvorsitzende/n
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 5 GO-NRW wird der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin von dem/der
Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der
Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der
Gemeinde erfüllen werde. (… so wahr mir Gott helfe)“
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 17.2.2026