Vorlage·BA 6/0290/WP17·11. November 2020

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter desBezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder derBezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3. i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO-NRW) werden der Stellvertreter/die Stellvertreterin bzw. die

Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem

Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften

Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise

vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel

bekunden.

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das

Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.(…so wahr mir Gott helfe)


Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsantrittVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
17.2.2026
Technische Details