Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/in des/der Bezirksbürgermeisters/in und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den/die Bezirksbürgermeister/in
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der / die Stellvertreter/in des Bezirksbürgermeisters/in und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den /die Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
"Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachtenundmeine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen."
Optional:
„So wahr mir Gott helfe.“
Philipp
Oberbürgermeister
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Geändert
- 17.2.2026