Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen desBezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden neue Mitglieder der Bezirksvertretung offiziell in ihr Amt eingeführt? Die gesetzliche Verpflichtung der Stellvertreter und Mitglieder steht an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 i. V. m. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Der letzte Satz kann entfallen).
Dokument
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Worum geht es?
Wie werden neue Mitglieder der Bezirksvertretung offiziell in ihr Amt eingeführt? Die gesetzliche Verpflichtung der Stellvertreter und Mitglieder steht an.
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 5.4.2026