Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stellvertreter und Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich in ihre Ämter eingeführt und auf ihre Aufgaben verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen derBezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeistersund die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin/ dem Bezirksbürgermeistereingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
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Worum geht es?
Die Stellvertreter und Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich in ihre Ämter eingeführt und auf ihre Aufgaben verpflichtet.
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Geändert
- 17.2.2026