Vorlage·BA 4/0206/WP17·11. November 2020

Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

-/-

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen

richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung.

Gemäß § 36 Abs. 3i. V. m. § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung desAltersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin und einen/eine oder mehrere Stellvertreter/innen.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

§ 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW findet entsprechend Anwendung. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvor­schläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister / Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlverfahrenBezirksvertretung

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Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
17.2.2026
Technische Details