Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW wird der / die Bezirksbürgermeister/in von
dem Altersvorsitzenden in der Sitzung der Bezirksvertretung verpflichtet und in sein / ihr Amt
eingeführt.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem der / die Bezirksbürgermeister/in sein / ihrEinverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 17.2.2026