Vorlage·BA 3/0226/WP17·3. November 2020

Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der oder die neue Bezirksbürgermeister:in wird feierlich auf die gesetzmäßige Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der/die Bezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger- meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“


Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Der oder die neue Bezirksbürgermeister:in wird feierlich auf die gesetzmäßige Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtseinführungVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
17.2.2026
Technische Details