Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der oder die neue Bezirksbürgermeister:in wird feierlich auf die gesetzmäßige Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der/die Bezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger- meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“
Dokument
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Worum geht es?
Der oder die neue Bezirksbürgermeister:in wird feierlich auf die gesetzmäßige Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.
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Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 17.2.2026