Vorlage·BA 3/0227/WP17·3. November 2020

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/in und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den/die Bezirksbürgermeister/in

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/in und die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem/der Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter/innen und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungBezirksvertretung

Betroffene Gruppen

Bezirksvertretungsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
17.2.2026
Technische Details