Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger*innen
Inhalt
Erläuterungen
Wie werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger in ihre ehrenamtlichen Aufgaben eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen
der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem
Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu
verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen
und Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der
Gemeinde erfüllen werde.“
Dokument
Projekt: Verpflichtung sachkundiger Bürger
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen undsachkundigen Einwohner/innenFB 52/0002/WP17 · 4. Sept. 2014
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger in ihre ehrenamtlichen Aufgaben eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder.
Projekt
Verpflichtung sachkundiger Bürger
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 17.2.2026