Vorlage·FB 23/0001/WP18·2. Februar 2021

Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger*innen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger in ihre ehrenamtlichen Aufgaben eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen

der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem

Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in

feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu

verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen

und Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das

Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.“

Dokument

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Projekt: Verpflichtung sachkundiger Bürger

Zum Projekt
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Worum geht es?

Wie werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger in ihre ehrenamtlichen Aufgaben eingeführt? Die Stadt Aachen regelt die feierliche Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder.

Projekt

Verpflichtung sachkundiger Bürger

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

EhrenamtAusschussarbeitVerpflichtungsverfahren

Betroffene Gruppen

Ehrenamtliche

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
17.2.2026
Technische Details