Vorlage·E 18/0003/WP18·10. Dezember 2020

Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 3 und Abs. 4 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner bei ihrem Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / von dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

Dokument

Sammeldokument öffentlich67.1 KB
PDF-Viewer wird geladen...

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsantrittVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
17.2.2026
Technische Details