Vorlage·FB 52/0006/WP18·10. Dezember 2020

Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt fördert besondere Sportveranstaltungen. Wie Vereine trotz Pandemie Unterstützung für ihre Events erhalten können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss beschließt aufgrund der Corona-Pandemie, über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021 in der Sitzung am 16.09.2021 zu entscheiden.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß deraktuell gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überregional bedeutsame Sportveranstaltungen mit besonderer Werbewirksamkeit für die Stadt Aachen gefördert werden.

Die Stadt Aachen gewährt zu den Kosten der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.500,00 €. Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form bis zum 01. November für Veranstaltungen im Folgejahr zu stellen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Sportvereinen Planungsunsicherheit. Da aktuell nicht absehbar ist, inwiefern im Jahr 2021 Veranstaltungen durchgeführt werden können, sind bisher noch keine Anträge von den Aachenern Sportvereinen für die Förderung von besonderen Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen eingegangen.

Der Fachbereich Sport schlägt daher vor, angesichts der besonderen Umstände über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in 2021 in der Sportausschusssitzung am 16.09.2021 zu entscheiden und diese auch rückwirkend zu bewilligen.

Es werden grundsätzlich die Veranstaltungen nicht gefördert, die in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren aufgrund der Richtlinien bezuschusst worden sind, es sei denn, es stehen Haushaltsmittel in ausreichender Höhe bereit. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten allerdings alle Sportveranstaltungen in diesem Jahr, welche in der Sitzung des Sportausschusses am 12.12.2019 bewilligt wurden, abgesagt werden. Die betroffenen Vereine erhalten daher die Möglichkeit, erneut einen Antrag für diese Veranstaltungen in 2021 zu stellen.

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 stehen für die Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021 nicht mehr zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Förderung Sportveranstaltungen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant, besondere Sportveranstaltungen im Jahr 2022 mit einem Festbetragszuschuss von 1.500 Euro pro Veranstaltung zu fördern. Aufgrund der Corona-Pandemie sollen Anträge auch rückwirkend bewilligt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant18. Dez. 2012 – 16. Dez. 20216 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt fördert besondere Sportveranstaltungen. Wie Vereine trotz Pandemie Unterstützung für ihre Events erhalten können.

Projekt

Förderung Sportveranstaltungen

Auch: Sportveranstaltungszuschüsse

Kategorien

Sport

Schlagworte

VeranstaltungsförderungCorona-PandemieSporteventsVereinsförderung

Betroffene Gruppen

SportvereineVeranstalter

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Technische Details