Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sportvereine in Aachen können unter besonderen Umständen Fördermittel für überregionale Sportveranstaltungen beantragen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt aufgrund der Corona-Pandemie, über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022 in der Sitzung am 22.09.2022 zu entscheiden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß deraktuell gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überregional bedeutsame Sportveranstaltungen mit besonderer Werbewirksamkeit für die Stadt Aachen gefördert werden.
Die Stadt Aachen gewährt zu den Kosten der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.500,00 €. Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form bis zum 01. November für Veranstaltungen im Folgejahr zu stellen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) besteht bei vielen Sportvereinen Planungsunsicherheit. Da aktuell nicht absehbar ist, inwiefern im Jahr 2022 Veranstaltungen durchgeführt werden können, sind bisher noch keine Anträge von den Aachenern Sportvereinen für die Förderung von besonderen Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen eingegangen.
Der Fachbereich Sport schlägt daher vor, angesichts der besonderen Umstände über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in 2022 in der Sportausschusssitzung am 22.09.2022 zu entscheiden und diese auch rückwirkend zu bewilligen. Hierzu werden die Aachener Sportvereine über die Presse und per Mail informiert werden.
Die Haushaltsmittel für das Jahr 2021 stehen für die Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022 nicht mehr zur Verfügung, der Ansatz in Höhe von 6.000 € ist aller
Voraussicht nach jedoch ausreichend.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 6.000 | 6.000 | 18.000 | 18.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Förderung Sportveranstaltungen
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant, besondere Sportveranstaltungen im Jahr 2022 mit einem Festbetragszuschuss von 1.500 Euro pro Veranstaltung zu fördern. Aufgrund der Corona-Pandemie sollen Anträge auch rückwirkend bewilligt werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2021FB 52/0006/WP18 · 10. Dez. 2020
- Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachenim Jahr 2018FB 52/0078/WP17 · 30. Nov. 2017
- Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachenim Jahr 2016FB 52/0029/WP17 · 3. Dez. 2015
- Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2014FB 52/0072/WP16-1 · 3. Apr. 2014
- Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachenim Jahr 2013FB 52/0052/WP16 · 18. Dez. 2012
KI-Analyse
Worum geht es?
Sportvereine in Aachen können unter besonderen Umständen Fördermittel für überregionale Sportveranstaltungen beantragen.
Projekt
Förderung Sportveranstaltungen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 9.2.2026