Vorlage·FB 62/0003/WP18·2. Dezember 2020

Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks des Unteren Backertsweges

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein bisher als Forstweg genutzter Abschnitt des Unteren Backertswegs soll zur Gemeindestraße gewidmet werden, um die öffentliche Nutzung rechtlich abzusichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den „Unteren Backertsweg“ über die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 969 hinaus bis zum Kinderheim Maria im Tann (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 571 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße „Unterer Backertsweg“ (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 571 tlw.) war bisher ein Forstweg. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 969 (Errichtung eines ALDI-Marktes) ist der „Untere Backertsweg“ im Bebauungsplanbereich als „Verkehrsfläche“ festgesetzt worden und auch endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt. Für diesen Bereich ist aber kein weiterer Beschluss der Bezirksvertretung nötig, da diese Widmung eine unmittelbare Folge des Bebauungsplans ist, für den die Bezirksvertretung bereits einen Beschluss gefasst hat.

Der dann folgende ca. 235 m lange Bereich ist durch die Nutzung des Kinderheimes Maria im Tann und durch den auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Kletterwald mittlerweile durch die Öffentlichkeit gut genutzt. Dieses macht eine straßenrechtliche Anpassung von Forstweg auf eine Gemeindestraße nötig.

Das folgende Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Lageplan Backertsweg
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein bisher als Forstweg genutzter Abschnitt des Unteren Backertswegs soll zur Gemeindestraße gewidmet werden, um die öffentliche Nutzung rechtlich abzusichern.

Projekt

Widmung Unterer Backertsweg

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

StraßenrechtVerkehrsflächenGemeingebrauch

Betroffene Gruppen

AnwohnerBesucher KletterwaldNutzer Kinderheim

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
17.2.2026
Technische Details