Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks der Schurzelter Straße Süsterfeldstraße
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der neu gebaute Kreisverkehr an der Schurzelter Straße und Süsterfeldstraße wird offiziell für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße klarstellend im Bereich des neu ausgebauten Kreisverkehrs (Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 49, 399, 381, 872, 907, 909, 911 tlw., 912 tlw. und 633 sowie Flur 21 Flurstück 862) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der neu ausgebaute Kreisverkehr an der Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 49, 399, 381, 872, 907, 909, 911 tlw., 912 tlw. und 633 sowie Flur 21 Flurstück 862) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.
Der neue Kreisverkehr ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Hauptverkehrsstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.
Hinweis: Die Widmungsfläche auf der Widmungskarte entspricht der Fläche der Ausbauplanung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv | negativ | nicht eindeutig | |||
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | mittel | groß | nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | überwiegend (50-99%) | teilweise (1-49%) | nicht | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Kreisverkehr Schurzelter Straße
Zum ProjektDie Stadt Aachen widmet den neu ausgebauten Kreisverkehr an der Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße offiziell als Gemeindestraße. Damit wird die Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Schurzelter Straße an der Einmündung Süsterfeldstraße, Kreisverkehr BaubeschlussFB 61/0455/WP17 · 23. Juni 2016
- Kreuzungsbereich Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße;Umgestaltung zum KreisverkehrsplatzFB 61/0338/WP17 · 21. Jan. 2016
KI-Analyse
Worum geht es?
Der neu gebaute Kreisverkehr an der Schurzelter Straße und Süsterfeldstraße wird offiziell für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Projekt
Kreisverkehr Schurzelter Straße
Auch: Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
NeubauVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
LaurensbergModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 17.2.2026