Vorlage·FB 45/0022/WP18·16. Dezember 2020

Erlass von 25% der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Elternbeiträge für Kindertagesstätten sollen im Januar 2021 teilweise erlassen werden, um Familien in der Pandemie zu entlasten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den 25%igen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen für den Monat Januar 2021.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und den damit verbundenen Einschränkungen im Betrieb der Kindertageseinrichtungen hat der Rat der Stadt Aachen bereits in seiner Sitzung am 04.11.2020 für die Monate November und Dezember 2020 einen Teilerlass der Elternbeiträge beschlossen.

Das Infektionsgeschehen und die daraus resultierende Auswirkungen für die Kinder, Eltern, Familien und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sind weiterhin dynamisch und führen auch weiterhin zu den beschriebenen Einschränkungen. Es wird auf die Ausführungen der damaligen Vorlage „FB 45/0805/WP17“ (siehe Anlage) verwiesen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auch für den Monat Januar 2021 einen Teilerlass der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Für die Bereiche Offene Ganztagsgrundschule und Kindertagespflege ist die Situation für alle Beteiligten ebenfalls herausfordernd. Gleichwohl sind in diesen Bereichen, abgesehen von Einzelfällen, keine signifikanten Ausfälle wahrzunehmen, so dass von einem Beitragserlass abzusehen ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Elternbeiträge um 25% für den Bereich Kindertagesstätten für den Monat Januar 2021 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:

Elternbeitrag Kita (Januar 2021):rd. 198.300 €


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-901-9, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag*

1)5.859.593

5.859.583

24.510.000

24.311.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

5.859.583

5.859.583

24.510.000

24.311.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-198.300

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Der Ansatz 2020 berücksichtigt die bereits beschlossenen Elternbeitragsausfälle für die Monate April bis August 2020 und November bis Dezember 2020.


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Elternbeiträge für Kindertagesstätten sollen im Januar 2021 teilweise erlassen werden, um Familien in der Pandemie zu entlasten.

Projekt

Elternbeitragserlass Kita

Auch: Kita-Gebühren, Beitragserlass

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

KindertagesbetreuungPandemie-FolgenFamilienförderung

Betroffene Gruppen

ElternKinderFamilien

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Technische Details