Bebauungsplan Nr. 995 -Blondelstraße/Promenadenstraße-;hier: Offenlagebeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Im Bebauungsplan für die Blondelstraße/Promenadenstraße wird geregelt, welche Vergnügungsstätten im urbanen Gebiet zulässig sind.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitigeBürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung desBebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 995 - Blondelstraße / Promenadenstraße - in dervorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Festsetzung zum Urbanen Gebiet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Vorbereitung des Offenlagebeschlusses wurde festgestellt, dass die im Plangebiet vorhandene Discothek (Blondelstraße9) durch einen Ausschluss von Vergnügungsstätten nicht mehr langfristig gesichert ist. Ziel der Festsetzung ist aber,insbesondere diejenigen Vergnügungsstätten auszuschließen, die sich nachteilig auf das Quartier auswirken und zu densogenannten Trading-Down-Effekten führen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Schriftlichen Festsetzungen unter Punkt 1 „Art der baulichen Nutzung“wie folgt zu ändern:
1.2 Urbanes Gebiet
Für den mit MU bezeichneten Teil des Plangebietes wird Urbanes Gebiet festgesetzt.
Im MU sind Vergnügungsstätten mit den folgenden Zweckbestimmungen nicht zulässig:
Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen,
Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten oder Lotterien angeboten werden.
− Im MU sind Bordelle oder bordellartige Nutzungen unzulässig.
− Im MU sind Ferienwohnungen nicht zulässig.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Dokument
Projekt: Bebauungsplan Blondelstraße
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant einen Bebauungsplan für das Gebiet Blondelstraße/Promenadenstraße, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu steuern und den Wohnstandort zu stärken.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan Nr. 995 -Blondelstraße/Promenadenstraße-;hier: OffenlagebeschlussFB 61/0002/WP18 · 10. Dez. 2020
KI-Analyse
Worum geht es?
Im Bebauungsplan für die Blondelstraße/Promenadenstraße wird geregelt, welche Vergnügungsstätten im urbanen Gebiet zulässig sind.
Projekt
Bebauungsplan Blondelstraße
Auch: B-Plan 995
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026