Vorlage·FB 61/0002/WP18-1·10. Dezember 2020

Bebauungsplan Nr. 995 -Blondelstraße/Promenadenstraße-;hier: Offenlagebeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Im Bebauungsplan für die Blondelstraße/Promenadenstraße wird geregelt, welche Vergnügungsstätten im urbanen Gebiet zulässig sind.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitigeBürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung desBebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 995 - Blondelstraße / Promenadenstraße - in dervorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Festsetzung zum Urbanen Gebiet.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In Vorbereitung des Offenlagebeschlusses wurde festgestellt, dass die im Plangebiet vorhandene Discothek (Blondelstraße9) durch einen Ausschluss von Vergnügungsstätten nicht mehr langfristig gesichert ist. Ziel der Festsetzung ist aber,insbesondere diejenigen Vergnügungsstätten auszuschließen, die sich nachteilig auf das Quartier auswirken und zu densogenannten Trading-Down-Effekten führen.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Schriftlichen Festsetzungen unter Punkt 1 „Art der baulichen Nutzung“wie folgt zu ändern:

1.2 Urbanes Gebiet

Für den mit MU bezeichneten Teil des Plangebietes wird Urbanes Gebiet festgesetzt.

Im MU sind Vergnügungsstätten mit den folgenden Zweckbestimmungen nicht zulässig:

Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen,

Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten oder Lotterien angeboten werden.

− Im MU sind Bordelle oder bordellartige Nutzungen unzulässig.

− Im MU sind Ferienwohnungen nicht zulässig.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich101.9 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Bebauungsplan Blondelstraße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant einen Bebauungsplan für das Gebiet Blondelstraße/Promenadenstraße, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu steuern und den Wohnstandort zu stärken.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant10. Dez. 2020 – 10. Dez. 20202 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Im Bebauungsplan für die Blondelstraße/Promenadenstraße wird geregelt, welche Vergnügungsstätten im urbanen Gebiet zulässig sind.

Projekt

Bebauungsplan Blondelstraße

Auch: B-Plan 995

Kategorien

StadtentwicklungWirtschaft

Schlagworte

NutzungsfestsetzungVergnügungsstättenStadtquartier

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibendeInvestoren

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Technische Details