Vorlage·FB 45/0029/WP18·27. Januar 2021

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Corona Bonuszahlung an im Rahmen der öffentlichen Förderung tätige Kindertagespflegepersonen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 07.01.2021 zur Auszahlung eines einmaligen Bonus im Umfang von 300€ an aktuell im Rahmen der öffentlichen Förderung tätige Kindertagespflegepersonen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird auf die Erläuterungen der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-918-9, SK 59110000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

45.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-45.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-45.000

0

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben

* aufgrund § 133 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 7 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz und den darauf resultierenden Änderungen (Neuaufnahme des § 33 KomHVO, Ausweis der Bilanzierungshilfe nach § 5 ff. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) ist eine Deckung von corona-bedingten Mehraufwendungen im gleichen Haushaltsjahr nicht notwendig.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich391.7 KB
PDF-Viewer wird geladen...

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DringlichkeitsentscheidungCorona-Maßnahmen

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Technische Details