Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2021 zur Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule undaußerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
DieVerwaltunghatdieDringlichkeitsentscheidungvom18.01.2021fürdieAussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule undaußerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich eingeholt.
Gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorzulegen. DieDringlichkeitsentscheidungistals Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Die in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellten finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung haushaltsneutral berücksichtigt.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Dokument
KI-Analyse
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026