Vorlage·E 26/0020/WP18·23. Februar 2021

Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Nicht-schulischen Reparaturprogramm 2021

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Städtische Gebäude wie Kultur- und Verwaltungseinrichtungen benötigen dringend Instandhaltung. Wie geht die Stadt mit dem Sanierungsstau um?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht zum nicht-schulischen Reparaturprogramm 2021 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR)

Bis zum Jahr 2010 konnten Arbeiten an nicht-schulischen Gebäuden ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel im Erfolgsplan für die laufende Instandhaltung erfolgen. Dies ermöglichte lediglich Maßnahmen zur Erfüllung von sicherheitstechnischen Auflagen sowie akut notwendige Arbeiten. Größere, zusammenhängende Instandsetzungsarbeiten waren nur in Ausnahmefällen möglich.

Aus der Differenz zwischen den für die Instandhaltung städtischer Gebäude erforderlichen Mitteln - angesetzt wurden diese seinerzeit mit dem KGSt-Wert (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % der Wiederherstellungswerte - und den in der Vergangenheit de facto zur Verfügung stehenden erheblich geringeren Mitteln resultierte ein Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden.

Dieser Instandhaltungsstau wurde im Rahmen der Betriebsgründung des Gebäudemanagements und der damit zusammenhängenden Vermögensbewertung objektbezogen per Stichtag erfasst und bilanziell wertmindernd berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung von Abgängen/Verkäufen in der Folgezeit sind letztlich insgesamt rd. 23 Mio. Euro aufzuarbeiten.

Dieser Instandhaltungsstau wird im Bereich der Schulgebäude bereits seit 2004, im Bereich der nicht-schulischen Gebäude seit 2010 im Rahmen von Programmen (Sondermittel im Investitionsprogramm) systematisch abgebaut. Berücksichtigung finden in diesen Programmen Maßnahmen bis zur Höhe der insgesamt pro Objekt getätigten Wertkorrekturen.

Bis Ende 2020 konnten insgesamt rd. 8,2 Mio. Euro (Istausgaben) abgearbeitet werden, so dass noch rd. 14,7 Mio. Euro verbleiben. Davon befinden sich rd. 2,2 Mio. Euro in der laufenden Bearbeitung aus Vorjahren. In 2021 werden weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

In der Größenordnung von insgesamt rd. 6,4 Mio. Euro wurden seit 2010 Mittel anderen Maßnahmen (in der Regel ebenfalls an nicht-schulischen Gebäuden, z.B. Depot Tatstraße, verschiedenen Verwaltungsgebäuden) zugeführt, die ebenfalls investiv eingestuft werden konnten und mit Priorität umzusetzen waren. Dazu wurde im Rahmen der Quartalsberichterstattung berichtet bzw. entsprechende Vorlagen eingebracht.

Gesamtüberblick (Werte gerundet)

Insgesamt abzuarbeiten im Rahmen des NSR

23,0 Mio. EUR

Zur Verfügung gestellte Mittel

17,7 Mio. EUR

Im NSR abgearbeitet (Istausgaben)

8,2 Mio. EUR

Noch im NSR umzusetzen

14,8 Mio. EUR

Bereits in laufenden Maßnahmen gebunden (Reste)

2,2 Mio. EUR

Eingesetzt für andere investive Maßnahmen

6,4 Mio. EUR

Priorisierung und Vorgehensweise im NSR

Wie auch in den Vorjahren ist die Grundlage für die jährliche Priorisierung die sich aus den Schadensanalysen ergebenden Dringlichkeiten, sowie die von den jeweiligen Objektmanagern und den Nutzern rückgemeldeten akuten Notwendigkeiten.

Gliederung nach Objekt- und Kostengruppen

Aus den Schadensanalysen, kombiniert mit den fachlichen Einschätzungen der Objektmanager aus den Begehungen, ergibt sich für 2021, dass erneut Schwerpunkte im Bereich der Gebäudehüllen (Dach, Fenster, Fassadenarbeiten)zu setzen sind.

Instandhaltung und Erneuerung im Bereich Technik finden bei Kesselanlagen, Aufzügen, Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen statt.

Zu Beginn des Programms mussten die Schwerpunkte in den Bereichen „soziale Einrichtungen“ und „KITA“ gesetzt werden.

Diese Arbeiten sind in den Vorjahren bereits in größerem Umfang umgesetzt worden bzw. werden teilweise auch im Rahmen von U3-Maßnahmen oder umfassenden Gebäude-Sanierungen weitergeführt.

In 2021 haben die Objektgruppen „Kultur“ und „Verwaltungsgebäude“ in 2021 den größten monetären Anteil an den neu zur Verfügung stehenden Mitteln.

Anlage 1 gibt einen Überblick über die Objekte, die Art der Maßnahme und die jeweilige Objektkategorie.

Dokument

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Projekt: Nicht-schulisches Reparaturprogramm

Zum Projekt

Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR) der Stadt Aachen soll den Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden abbauen. Für 2025 stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant15. Mai 2012 – 5. Mai 20267 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Städtische Gebäude wie Kultur- und Verwaltungseinrichtungen benötigen dringend Instandhaltung. Wie geht die Stadt mit dem Sanierungsstau um?

Projekt

Nicht-schulisches Reparaturprogramm

Auch: NSR

Kategorien

StadtentwicklungHaushalt & Finanzen

Schlagworte

GebäudesanierungInstandhaltungStädtische Infrastruktur

Betroffene Gruppen

Beschäftigte in städtischen EinrichtungenKulturschaffendeBürger

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
9.2.2026
Technische Details