Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Nicht-schulischen Reparaturprogramm 2024
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Städtische Gebäude brauchen Pflege: Wie Aachen den Instandhaltungsstau bei Nicht-Schulgebäuden angeht.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht zum nicht-schulischen Reparaturprogramm 2024 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR)
Bis zum Jahr 2010 konnten Arbeiten an nicht-schulischen Gebäuden ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel im Erfolgsplan für die laufende Instandhaltung erfolgen. Dies ermöglichte lediglich Maßnahmen zur Erfüllung von sicherheitstechnischen Auflagen sowie akut notwendige Arbeiten. Größere, zusammenhängende Instandsetzungsarbeiten waren nur in Ausnahmefällen möglich.
Aus der Differenz zwischen den für die Instandhaltung städtischer Gebäude erforderlichen Mitteln - angesetzt wurden diese seinerzeit mit dem KGSt-Wert aus 1984 (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement)1,2 % der Wiederherstellungswerte - und den in der Vergangenheit de facto zur Verfügung stehenden erheblich geringeren Mitteln resultierte ein Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden.
Der Arbeitskreis“Kommunale Gebäudewirtschaft“, Städtetag NRW, empfiehlt, diesen Wert auf 1,5 % anzuheben.
Dieser Instandhaltungsstau wurde im Rahmen der Betriebsgründung des Gebäudemanagements und der damit zusammenhängenden Vermögensbewertung objektbezogen per Stichtag erfasst und bilanziell wertmindernd berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung von Abgängen/Verkäufen in der Folgezeit sind letztlich insgesamt rd. 23 Mio. Euro aufzuarbeiten.
Dieser Instandhaltungsstau wird im Bereich der Schulgebäude bereits seit 2004, im Bereich der nicht-schulischen Gebäude seit 2010 im Rahmen von Programmen (Sondermittel im Investitionsprogramm) systematisch abgebaut. Berücksichtigung finden in diesen Programmen Maßnahmen bis zur Höhe der insgesamt pro Objekt getätigten Wertkorrekturen.
Bis Ende 2023 konnten insgesamt rd. 11,7 Mio. Euro (Ist-Ausgaben) abgearbeitet werden, so dass noch rd. 11,3 Mio. Euro verbleiben. Davon befinden sich rd. 1,8 Mio. Euro in der laufenden Bearbeitung aus Vorjahren. In 2024 werden weitere 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Gesamtüberblick (Werte gerundet)
Insgesamt abzuarbeiten im Rahmen des NSR | 23,0 Mio. EUR |
Im NSR abgearbeitet (Ist-Ausgaben) | 11,7 Mio. EUR |
Noch im NSR umzusetzen | 11,3 Mio. EUR |
Davon bereits in laufenden Maßnahmen gebunden (Reste) | 3,1 Mio. EUR |
Priorisierung und Vorgehensweise im NSR
Wie auch in den Vorjahren ist die Grundlage für die jährliche Priorisierung die sich aus den Schadensanalysen ergebenden Dringlichkeiten, sowie die von den jeweiligen Objektmanagern und den Nutzern rückgemeldeten akuten Notwendigkeiten.
Gliederung nach Objekt- und Kostengruppen
Aus den Schadensanalysen, kombiniert mit den fachlichen Einschätzungen der Objektmanager aus den Begehungen, ergibt sich für 2024, dass erneut Schwerpunkte im Bereich der Gebäudehüllen (Dach, Fenster, Fassadenarbeiten) sowie Bodenbeläge zu setzen sind.
Die geplanten Maßnahmen im Bereich Technik fallen vor allem in den Bereich Erneuerung und Ertüchtigung elektrischer Anlagen.
Schon zu Beginn des Programms lagen die Schwerpunkte in den Bereichen „soziale Einrichtungen“ und „Kindertagesstätten“.
Diese Arbeiten sind in den Vorjahren bereits in größerem Umfang umgesetzt worden bzw. werden teilweise auch im Rahmen von U3-Maßnahmen oder umfassenden Gebäude-Sanierungen weitergeführt.
Auch in 2024 hat die Objektgruppe „Jugend“ den größten monetären Anteil an den neu zur Verfügung stehenden Mitteln.
Anlage 1 gibt einen Überblick über die Objekte, die Art der Maßnahme und die jeweilige Objektkategorie.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Nicht-schulisches Reparaturprogramm
Zum ProjektDas Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR) der Stadt Aachen soll den Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden abbauen. Für 2025 stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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KI-Analyse
Worum geht es?
Städtische Gebäude brauchen Pflege: Wie Aachen den Instandhaltungsstau bei Nicht-Schulgebäuden angeht.
Projekt
Nicht-schulisches Reparaturprogramm
Auch: NSR
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 8.2.2026