eTarif NRW·3 VorlagenKI
Vorlage·AVV/0003/WP18·18. März 2021

Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Sachstand Einführung eTarif NRW

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Nordrhein-Westfalen plant einen landesweiten digitalen Tarif für den ÖPNV. Fahrgäste sollen künftig mit einem einheitlichen System flexibel unterwegs sein können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt den aktuellen Sachstand zur Einführung des eTarif NRW zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Initiative des Landes NRW soll jeder Fahrgast bis Ende 2021 die Möglichkeit haben, sich flächendeckend in NRW mit einem auf Luftlinienkilometern basierenden eTarif im öffentlichen Personennahverkehr fortzubewegen. Als Zielgruppe sollen zunächst die Gelegenheitskunden angesprochen werden, die aufgrund der Komplexität der aktuellen Tariflandschaft besonderen Nutzungshemmnissen gegenüberstehen.

Zwischenzeitlich hat das Verkehrsministerium durch ein Memorandum of Understanding (MoU) seine Unterstützung zum eTarif NRW zusagt und den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften des Landes NRW insgesamt 100 Millionen Euro Förderung bis zum Jahr 2031 zugesichert.

Im Rahmen der auf NRW-Ebene eingerichteten Teilarbeitsgruppen in den Bereichen Tarif, Vertrieb, Kommunikation, Einnahmenaufteilung und rechtliche Fragestellungen wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Abstimmungen zwischen Verbundvertretern, SPNV- und ÖSPV-Vertretern durchgeführt.

Tariflich hat man sich in der Teil-AG Tarif bisher auf die folgenden Empfehlungen geeinigt:

  • Einheitliche Tarifbildung in ganz NRW: Echte Luftlinie nach Kilometern, Grundpreis und Arbeitspreis
  • Individuelle Bepreisung von Grundpreis und Arbeitspreis bei tarifrauminternen Fahrten
  • Einmalige Erhebung des Grundpreises und Addition der regionalen Arbeitspreise der durchfahrenen
    Tarifräume bei tarifraumübergreifenden Fahrten (NRW-Fahrten)
  • Gleiche Bepreisung von Hin- und Rückfahrt in ganz NRW
  • Keine tariflichen Anwendungen der Tarifkragen (konventioneller Tarif bleibt davon unberührt)
  • Anreizsysteme und Deckelungen erfolgen nach einheitlicher Logik in ganz NRW
  • Preisbandbreiten in ganz NRW für folgende Preisparameter:

­Grundpreis

­Arbeitspreis

­Preisdeckel

­Anreizsysteme

  • 24-Stunden-Preisdeckel von 30 Euro in ganz NRW
  • Keine BahnCard-Anerkennung zu Beginn, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen geprüft

Weitere Empfehlungen sowie die Tarifbestimmungen werden von der Arbeitsgruppe zeitnah ausgearbeitet. Eine Beschlussfassung soll in der Sitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr am 23.03.2021 erfolgen und im Anschluss den regionalen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Dokument

Sammeldokument öffentlich99.3 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: eTarif NRW

Zum Projekt

Ab Dezember 2021 soll in NRW ein landesweiter eTarif eingeführt werden, der auf Luftlinienkilometern basiert. Ziel ist es, Gelegenheitskunden durch ein einfacheres Tarifsystem den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen18. März 2021 – 17. Juni 20213 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Nordrhein-Westfalen plant einen landesweiten digitalen Tarif für den ÖPNV. Fahrgäste sollen künftig mit einem einheitlichen System flexibel unterwegs sein können.

Projekt

eTarif NRW

Auch: NRW-eTarif, kilometerbasierter Landestarif

Strategien & Programme

Mobilitätsstrategie Aachen 2030

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

DigitalisierungTarifharmonisierungÖPNV-Förderung

Betroffene Gruppen

FahrgästeGelegenheitskunden

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
9.2.2026
Technische Details