Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Einführung eTarif NRW
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Einfacher unterwegs mit dem eTarif NRW: Wie ein landesweites Ticket die Nutzung des ÖPNV erleichtern soll.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt der Einführung des eTarif NRW zum 01.12.2021 im beschriebenen Umfang zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Initiative des Landes NRW soll jeder Fahrgast ab dem 01.12.2021 die Möglichkeit haben, sich flächendeckend in NRW mit einem auf Luftlinienkilometern basierenden eTarif im öffentlichen Personennahverkehr fortzubewegen. Als Zielgruppe sollen zunächst die Gelegenheitskunden angesprochen werden, die aufgrund der Komplexität der aktuellen Tariflandschaft besonderen Nutzungshemmnissen gegenüberstehen.
Unter der Projektleitung des Kompetenzcenter Marketing wurden seit September 2020 verschiedene Teilarbeitsgruppen sowie diesen untergeordneten Unterarbeitsgruppen zum Thema eTarif geschaffen, in denen man den eTarif gemeinsam zwischen Verbund- und Verkehrsunternehmensvertretern diskutiert und die erforderlichen Beschlüsse ausgearbeitet werden. Zu diesen Teilarbeitsgruppen gehören bisher die folgenden:
•Tarif
•Vertrieb
•Kommunikation
•Einnahmenaufteilung
•Rechtliche Fragestellungen
Innerhalb dieser Teilarbeitsgruppen wurden die Spezifika zum eTarif NRW erarbeitet und daraufhin im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK NRW) am 23.03.2021 der folgende konkrete Beschluss zur Einführung des eTarif NRW gefasst:
LAK-Beschluss 09/2021: Der LAK Nahverkehr NRW empfiehlt den regionalen Gremien die Einführung des eTarif NRW zum 01.12.2021 mit den in Anlage 13 aufgeführten Rahmenbedingungen. Der Markteinführung und dem Vertriebsstart soll ein maximal dreimonatiger Testlauf, möglichst mit Beginn 1. September 2021, vorgeschaltet sein. Der Vertriebsstart des landesweiten eTarifs muss, möglichst breitflächig*, im Jahr 2021 sichergestellt sein. Das KCM wird beauftragt, hierzu ein Zustimmungsverfahren einzuleiten.
* Der Zusatz „möglichst breitflächig“ zielt auf die Anzahl der Vertriebskanäle – nicht auf die geografische Ausdehnung – ab. Daraus kann nicht gefolgert werden, dass eine bestimmte Mindestanzahl vertriebsbereiter Apps bei Vertriebsstart vorliegen muss.
Die Anlage 13, auf die im Beschluss Bezug genommen ist, ist dieser Vorlage als Anlage1 beigefügt.
In einer Sondersitzung des LAK NRW am 30.04.2021 wurde der folgende konkrete Beschluss zu den Tarifbestimmungen des eTarif NRW gefasst:
LAK-Beschluss 12/2021: Der LAK Nahverkehr NRW empfiehlt den regionalen Gremien, die Tarifbestimmungen zum NRW-eTarif zu beschließen und beauftragt das KCM, ein Zustimmungsverfahren einzuleiten.
Die Tarifbestimmungen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Unternehmensbeirat stimmte der Einführung des eTarifs NRW basierend auf dem Grundkonzept in seiner Sitzung am 27.04.2021 zu.
Dokument
Projekt: eTarif NRW
Zum ProjektAb Dezember 2021 soll in NRW ein landesweiter eTarif eingeführt werden, der auf Luftlinienkilometern basiert. Ziel ist es, Gelegenheitskunden durch ein einfacheres Tarifsystem den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Sachstand Einführung eTarif NRWAVV/0003/WP18 · 18. März 2021
KI-Analyse
Worum geht es?
Einfacher unterwegs mit dem eTarif NRW: Wie ein landesweites Ticket die Nutzung des ÖPNV erleichtern soll.
Projekt
eTarif NRW
Auch: Luftlinientarif NRW
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 9.2.2026