Vorlage·FB 36/0048/WP18·28. April 2021

Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg "Bachaue Walkmühlenstraße/ Wildbach, Rodungsarbeiten" vom 07.03.2021

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße/Wildbach werfen Fragen zur Verkehrssicherheit und Renaturierung auf. Wie geht die Stadt mit privatem und öffentlichem Baumbestand um?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei den Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße / Wildbach handelt es sich um rechtmäßige Fällungen.

Die Bachparzelle ist auf der Seite der Walkmühlenstraße den privaten Grundstücken zuzuordnen. Hier wurden mehrere Pappeln sowie zwei Ahornbäume entfernt. Pappeln unterliegen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und dürfen nach eigenem Ermessen des Grundstückseigentümers entfernt werden. Die beiden Ahornbäume bildeten mit den Pappeln eine Baumgruppe, sodass diese durch das genehmigungsfreie Entfernen der Pappeln unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht zu erhalten waren.

Weiter war die Fällung der Pappelreihe zur Beseitigung der vorhandenen Ufermauer notwendig. Hier soll gemäß der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 63/305-03677-2019 eine Renaturierung mit ufertypischen Gehölzen, begleitet durch die untere Wasserbehörde, erfolgen.

Die andere Bachseite mit Fußweg und Grünzug befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen und wird vom Aachener Stadtbetriebe gepflegt. Hier wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit am 12.10.2020 sieben Bäume (1 Stieleiche, 1 Esche, 1 Robinie, 2 Silber-Weiden, 2 Vogelkirschen) zur Fällung durch den Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Baumschutzsatzung, genehmigt.

Die Fällungen erfolgten vor dem 01. März und damit vor Beginn der Vogelbrutzeit. Von einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist deshalb ebenfalls nicht auszugehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße/Wildbach werfen Fragen zur Verkehrssicherheit und Renaturierung auf. Wie geht die Stadt mit privatem und öffentlichem Baumbestand um?

Projekt

Renaturierung Bachaue Walkmühlenstraße

Auch: Bachaue Laurensberg, Walkmühlenstraße Wildbach

Kategorien

Umwelt & NaturGrünflächen

Schlagworte

BaumschutzVerkehrssicherheitRenaturierungUfergestaltung

Betroffene Gruppen

Anwohner LaurensbergNatur- und Umweltschützer

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Technische Details