Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 -Franzstraße/ Ehemalige Schule-hier: Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / Ehemalige Schule -
hier:Tischvorlage zur Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Den Anlagen 3 und 4 der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss liegt versehentlich eine veraltete Fassung des Rechtsplanentwurfes zugrunde.
Mit dieser ergänzenden Tischvorlagewird die aktuelle Fassung des Rechtsplanentwurfs als Grundlage für die Beschlussfassung zur Aufstellung und Offenlage vorgelegt. Diese Fassung stimmt mit den Erläuterungen der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und allen Anlagen, wie dem Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen, dem Entwurf der Begründung, den Abwägungsvorschlägen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Vorhaben- und Durchführungsplan überein.
Die Anlagen 3 und 4 sind in der korrigierten Fassung beigefügt, alle übrigen Anlagen bleiben unverändert.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf Fassung öffentlich auszulegen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Projekt: Bebauungsplan Franzstraße
Zum ProjektDer vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 991 soll die Entwicklung von Wohnbebauung im Blockinnenbereich der ehemaligen Schule Franzstraße ermöglichen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGBFB 61/0647/WP18 · 10. Mai 2023
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum SatzungsbeschlussFB 61/0590/WP18 · 27. Apr. 2023
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 -Franzstraße/ Ehemalige Schule-hier: Aufstellungs- und OffenlagebeschlussFB 61/0073/WP18 · 15. Apr. 2021
KI-Analyse
Projekt
Bebauungsplan Franzstraße
Auch: B-Plan 991
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026