Vorlage·FB 01/0099/WP18·19. Mai 2021

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen passt ihre Hauptsatzung an, um die Anzahl der Beigeordnetenstellen rechtssicher festzulegen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19. Mai 2021.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die derzeitige Regelung in § 17 (Beigeordnete) sieht in Absatz 1 eineHöchstzahl der Beigeordnetenstellen vor (höchstens 7). Nach der herrschenden Meinung in den Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW ist aber die exakte Anzahl der Beigeordnetenstellen in der Hauptsatzung festzulegen. Zur rechtlichen Absicherung der Anzahl der Beigeordnetenstellen wird dieser Passus geändert.

Die durch den 18. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 erarbeitete Änderung ist mit entsprechender Anmerkung in der synoptischen Darstellung kenntlich gemacht. Ein Auszug aus der Kommentierung von Rehn-Cronauge zu § 71 der Gemeindeordnung NRW ist beigefügt.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt Aachen passt ihre Hauptsatzung an, um die Anzahl der Beigeordnetenstellen rechtssicher festzulegen.

Projekt

Hauptsatzung Anpassung

Auch: Hauptsatzungsänderung

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

RechtsgrundlagenVerwaltungsstruktur

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
9.2.2026
Technische Details