Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen passt ihre Hauptsatzung an, um die Anzahl der Beigeordnetenstellen rechtssicher festzulegen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19. Mai 2021.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die derzeitige Regelung in § 17 (Beigeordnete) sieht in Absatz 1 eineHöchstzahl der Beigeordnetenstellen vor (höchstens 7). Nach der herrschenden Meinung in den Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW ist aber die exakte Anzahl der Beigeordnetenstellen in der Hauptsatzung festzulegen. Zur rechtlichen Absicherung der Anzahl der Beigeordnetenstellen wird dieser Passus geändert.
Die durch den 18. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 erarbeitete Änderung ist mit entsprechender Anmerkung in der synoptischen Darstellung kenntlich gemacht. Ein Auszug aus der Kommentierung von Rehn-Cronauge zu § 71 der Gemeindeordnung NRW ist beigefügt.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen passt ihre Hauptsatzung an, um die Anzahl der Beigeordnetenstellen rechtssicher festzulegen.
Projekt
Hauptsatzung Anpassung
Auch: Hauptsatzungsänderung
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Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 9.2.2026