Vorlage·FB 36/0084/WP18·24. August 2021

Sachstand Lichtverschmutzung - Dark-Sky-Kommune, Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann Aachen die Lichtverschmutzung reduzieren und dabei Sicherheit, Artenschutz und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag Lichtverschmutzung gilt hiermit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:


In dem vorliegenden Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Lichtverschmutzung – Dark-Sky- Kommune,wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. einen Zwischenstand zur Erarbeitung einer Beleuchtungsrichtlinie vorzulegen, welche die Fraktion am 2. März 2021 (RA 088/18) beantragt hat;

2. einen Ausblick zu geben, bis zu welchem Zeitpunkt mit einer Reduzierung der Lichtverschmutzung auf die Standards der „International Dark SkyAssociation“ zu rechnen ist;

3. über die Zusammenarbeit mit der Städteregion bei der Bearbeitung desProblems Lichtverschmutzung zu berichten.

Kurzstellungnahme der Verwaltung:

Die Lichtverschmutzung stellt für Mensch und Natur ein aktuelles und nicht zu unterschätzendes Problem dar, welches von der Verwaltung als Zukunftsaufgabe anerkannt und ernstgenommen wird.

Im Vordergrund der Betrachtung stehen die Bedürfnisse und der Schutz der Bürger*innen vor schädlichen Beeinflussungen durch künstliches Licht. Hinzu kommt der Schutz der Artenvielfalt, die durch die Lichtverschmutzung insofern bedroht ist, als durch künstliches Licht eine hohe Anzahl von Insekten und nachaktiven Lebewesen gefährdet wird.

In ersten konstruktiven Abstimmungen zwischen Verwaltung und STAWAG wurde erörtert, wie der aktuelle Stand und die Zukunftsüberlegungen bei der STAWAG im Hinblick auf die Belichtung besonderer Plätze und Bauwerke (Dom, Rathaus, etc.), der Reduktion von Lichtpunkten sowie die Umrüstung auf langlebigere und nachhaltigere LED-Straßenleuchtenist.

In naher Zukunft wirdsich die Verwaltungmit weiteren Akteuren und anderen Städten austauschen und konkrete Maßnahmen bestimmen, die einer Reduktion der Lichtverschmutzung zuträglich sein können.

Konflikte bergen dabei die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Bürgerschaft (z.B. Sicherheitsempfinden contra Wunsch auf dunklen Nachthimmel).Auch die Wirtschaftlichkeit stellt ein Diskussionsgebiet dar, denn eine Umrüstung auf weniger lichtstarke Leuchten bedeutet einen höheren Energieverbrauch sowie höhere Anschaffungskosten, die im städtischen Haushalt entsprechend eingeplant werden müssen.

Seitens der Verwaltung wurden zunächst thematische Schwerpunkte herausgearbeitet, die in den kommenden Monaten für eine inhaltlich fundierte Stellungnahme zur Lichtverschmutzung vertiefendgeprüft werden. Hierzu zählen z.B.:

-Handlungsoptionen für einen schnelleren großflächigenAustausch der Beleuchtungsanlagen mit LED-Lampen (evtl. dimmbar),

-Optionen zur Minderung der Lichtstärke oder zur punktuellen Reduzierung der Beleuchtungsinfrastruktur im öffentlichen Raum bzw. an ausgewählten Straßenabschnitten,

-Klärung der Handlungsoptionen über Bau- und kommunales Satzungsrecht,

-Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien über die Stadtgrenzen hinaus (Städteregion, Naturpark),Möglichkeiten der Sensibilisierung und Motivierung der Bevölkerung für das Thema Lichtverschmutzung ohne (kommunale) Regulierung,

-Klärung, ob die die Zielsetzung des Antrages, Dark-Sky-Kommune zu werden, angemessen und wirtschaftlich realisierbarist bzw. ob die Lichtverschmutzung so stark eingegrenzt werden kann, dass sie den hohen Standards der International Dark Sky Association genügen kann.

Erst nach Klärung dieser offenen Fragen wird die Verwaltung eine abschließende Position entwickeln und diese dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zur Entscheidung vorlegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie kann Aachen die Lichtverschmutzung reduzieren und dabei Sicherheit, Artenschutz und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen?

Projekt

Beleuchtungsrichtlinie

Auch: Dark-Sky-Kommune, Lichtverschmutzungsmanagement

Kategorien

Umwelt & NaturStadtentwicklung

Schlagworte

LichtverschmutzungArtenschutzEnergieeffizienzBeleuchtungskonzeptLED-Umrüstung

Betroffene Gruppen

AnwohnerNachtaktive TiereInsektenGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Technische Details