Vorlage·FB 45/0129/WP18·1. September 2021

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW - Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Veranlassung

Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1)5-030101-900-00100-992-3, 78310000

2)5-030101-900-00100-992-3, 78650000

3)5-030101-900-00100-992-3, 78150000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

3.497.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

1) 980.000

2) 855.000

3) 3.420.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.758.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die Deckung erfolgt aus:

1)5-010604-900-01100-300-1, 78480000 (1.758.000 €)

2)5-030101-900-00100-992-3, 68100000 (3.497.000 €)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.9 MB
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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

Dringlichkeitsentscheidung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.7.2026
Technische Details