Platz der Kinderrechte·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 62/0009/WP18·15. September 2021

Sachstandsbericht zum Antrag des Kinderschutzbundes auf Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in Platz der Kinderrechte

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Vorplatz in Aachen soll den Namen „Platz der Kinderrechte“ erhalten – die Verwaltung prüft den Antrag des Kinderschutzbundes.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, den Antrag des Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. auf Benennung des Platzes vor dem Depot Talstraßein „Platz der Kinderrechte“ zu benennen, in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu beraten und zu beschließen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Der vom Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. eingebrachte Antrag den Platz vor den Depot Talstraßein „Platz der Kinderrechte“ zu benennen wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung im Januar 2021 mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die Fläche vor der Gebäudeseite des Depots Talstraße zur Aretzstraße und zur Hein-Jansen-Straße bisher nicht benannt ist. Es gibt daher von Seiten der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Benennung.

Die entsprechende Beratungs- und Beschluss-Vorlage der Verwaltung für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, konnte coronabedingt bisher noch nicht in eine Sitzung der Bezirksvertretung aufgenommen werden. Es ist geplant, in eine der nächsten Sitzungen im September oder im Oktober 2021 diesen Antrag bzw. die Vorlage zur Beratung und zum Beschluss in die Bezirksvertretung zu einzubringen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich1.4 MB
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Projekt: Platz der Kinderrechte

Zum Projekt

Der Vorplatz des Depots Talstraße in Aachen-Mitte soll in „Platz der Kinderrechte“ umbenannt werden, um die Bedeutung der Kinderrechte sichtbar zu machen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

GrünflächenProblem erkannt15. Sept. 2021 – 3. Juli 20243 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Vorplatz in Aachen soll den Namen „Platz der Kinderrechte“ erhalten – die Verwaltung prüft den Antrag des Kinderschutzbundes.

Projekt

Platz der Kinderrechte

Auch: Benennung Depot-Vorplatz

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

StraßennamenKinderrechteÖffentlicher Raum

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteKinderJugendliche

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
9.2.2026
Technische Details