Sachstandsbericht zum Antrag des Kinderschutzbundes auf Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in Platz der Kinderrechte
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Vorplatz in Aachen soll den Namen „Platz der Kinderrechte“ erhalten – die Verwaltung prüft den Antrag des Kinderschutzbundes.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, den Antrag des Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. auf Benennung des Platzes vor dem Depot Talstraßein „Platz der Kinderrechte“ zu benennen, in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu beraten und zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Der vom Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. eingebrachte Antrag den Platz vor den Depot Talstraßein „Platz der Kinderrechte“ zu benennen wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung im Januar 2021 mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die Fläche vor der Gebäudeseite des Depots Talstraße zur Aretzstraße und zur Hein-Jansen-Straße bisher nicht benannt ist. Es gibt daher von Seiten der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Benennung.
Die entsprechende Beratungs- und Beschluss-Vorlage der Verwaltung für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, konnte coronabedingt bisher noch nicht in eine Sitzung der Bezirksvertretung aufgenommen werden. Es ist geplant, in eine der nächsten Sitzungen im September oder im Oktober 2021 diesen Antrag bzw. die Vorlage zur Beratung und zum Beschluss in die Bezirksvertretung zu einzubringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Projekt: Platz der Kinderrechte
Zum ProjektDer Vorplatz des Depots Talstraße in Aachen-Mitte soll in „Platz der Kinderrechte“ umbenannt werden, um die Bedeutung der Kinderrechte sichtbar zu machen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Zukünftige Gestaltung des Platzes der Kinderrechte in Aachen; hier: Bürger*innenantrag vom 09.04.2024FB 01/0508/WP18 · 3. Juli 2024
- Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in Patz der KinderrechteFB 62/0011/WP18 · 27. Okt. 2021
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Vorplatz in Aachen soll den Namen „Platz der Kinderrechte“ erhalten – die Verwaltung prüft den Antrag des Kinderschutzbundes.
Projekt
Platz der Kinderrechte
Auch: Benennung Depot-Vorplatz
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 9.2.2026