Vorlage·FB 62/0010/WP18·27. Oktober 2021

Benennung eines bisher unbenannten Platzes an der Oberforstbacher Straße in Gert-Engels-Platz

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein bisher unbenannter Platz in Oberforstbach soll nach einem langjährigen Kommunalpolitiker benannt werden, der sich für den Stadtteil engagiert hat.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in

„Gert-Engels-Platz“

zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt zugefügt werden:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".


Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beantragtedie Benennung des „Dorfplatzes“ in Oberforstbach im Bereich der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ mit Schreiben vom 01.03.2021. Dieser Antrag wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die betreffende Fläche bisher offiziell nicht benannt ist. Es ist daher nicht von einer Umbenennung auszugehen. Die Gebäude mit den Adressen Oberforstbacher Straße 266 bis 298 und 251 bis 265 können auch weiterhin der Oberforstbacher Straße zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.

Bei der weiteren Bearbeitung des Antrages wurde mit Unterstützung des Stadtarchives der Stadt Aachen festgestellt, dass die Benennung nach der Person Gerhard Engels mit den Benennungsgrundsätze, die sich aus der "Handreichung des Deutschen Städtetages zur Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Straßenbenennung" von März 2021, Seite 19ff, (siehe Anlage) ergeben,vereinbar ist.

Auf der dem Stadtarchiv vorliegenden Ratsherren/-damen-Karte ergeben sich folgende Informationen:

Engels, Gerhard: geb. 12.12.1931

Zugehörigkeit zum Rat von- bis: 23.04.72 - 11.09.94

Partei: C D U

verstorben: 11.09.1994

Offiziell hieß Herr Engels Gerhard, Gert wird sein Rufname gewesen sein.

Im Bezirk wird die Verwechslungsgefahr mit anderen Personen gleichen Namens nicht sehr hoch sein, dennoch ist Gert Engels im Rheinland ein häufigvorkommenderName. Aus diesem Grund sollte ein Erläuterungsschild den Namen ergänzen.

Herr Engels saß seit 1961 im Gemeinderat von Walheim, nach der Kommunalwahl 1969 wurde er stellvertretender Bürgermeister. Er war seit der Gebietsreform bis zu seinem Tod Bezirksvorsteher.

Der Text für das Erläuterungsschild könnte lauten:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".

Von Seiten der Angehörigen wurden keine Bedenken bzgl. der Benennung geäußert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimzu entsprechen und den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild folgenden Inhalt zugefügt werden:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein bisher unbenannter Platz in Oberforstbach soll nach einem langjährigen Kommunalpolitiker benannt werden, der sich für den Stadtteil engagiert hat.

Projekt

Gert-Engels-Platz

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

StraßenbenennungEhrenamtKommunalpolitik

Betroffene Gruppen

Anwohner Oberforstbach

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
9.2.2026
Technische Details