Zuständigkeitsordnung·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 01/0172/WP18·15. Dezember 2021

Änderung der Zuständigkeitsordnung

Inhalt

Beratungsfolge

Zurückgezogen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen passt ihre Zuständigkeitsordnung an, um Doppelungen in der Ausschussarbeit zu vermeiden und die Verwaltung effizienter zu gestalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages der Zuständigkeitsordnung vom 15.12.2021.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen hat nach Übertragung der Aufgaben des Rates in der Sitzung vom 16.12.2020 die Bildung eines neuen Dezernates VII - Klima, Stadtbetrieb und Gebäude beschlossen.

In der Sitzung des Rates am 01.09.2021 wurde Herr Thomas für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für dieses Dezernat gewählt. Zu den Aufgaben von Herrn Thomas zählt unter anderem die Begleitung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz (AUK), im dem auch die Angelegenheiten des Fachbereich 37 (Feuerwehr, Rettungswesens und Katastrophenschutz).

Der Fachbereich 37 gehört zum Dezernat V., Herrn Dr. Kremer. Herr Dr. Kremer müsste somit ebenfalls zu den Sitzungen des AUK, sofern Angelegenheit des Fachbereiches 37 auf dessen Tagesordnung stehen. Da dies zu unnötigen Doppelungen führt schlägt der Verwaltung vor, die Beratung und Beschlussfassung von Angelegenheiten des Fachbereiches 37 in die Zuständigkeit des Personal- und Verwaltungsausschusses (PVA) zu legen.

Hierzu ist die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 durch einen achten Nachtrag zu ändern.

Weitere Änderungsnotwendigkeiten sowie eine komplette inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung im Zusammenspiel mit Änderungssatzungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse werden im Nachgang erfolgen.

Die durch den achten Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 erarbeiteten Änderungen und Neuerungen sind mit entsprechenden Anmerkungen in der synoptischen Darstellung kenntlich gemacht.

Beigefügt ist ferner die gesamte Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages.


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Worum geht es?

Die Stadt Aachen passt ihre Zuständigkeitsordnung an, um Doppelungen in der Ausschussarbeit zu vermeiden und die Verwaltung effizienter zu gestalten.

Projekt

Zuständigkeitsordnung

Auch: Zuständigkeitsregelung

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerwaltungsstrukturAusschussarbeitOrganisation

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.7.2026
Technische Details