Bebauungsplan Nr. 956 gem. § 13a BauGB - Branderhofer Weg/ Am Römerhof -hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne vom 09.12.2021
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
hier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen vom 09.12.2021
Inhalt des Tagesordnungsantrages ist die Aufnahme des Projektes „Bebauungsplan Branderhofer Weg“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses im Januar.
Der aktuelle Sachstand des Projektes ist dieser Vorlage in Form einer Präsentation als Anlage beigefügt, die ursprünglich im Rahmen eines Vortrages für die Dezembersitzung vorgesehen war. Grundlage hierfür war ein Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung abgesetzt.
Mittlerweile liegt der Verwaltung eine abschließende Stellungnahme der Regionetz zur möglichen Entwässerung des Gebietes mit der umgeplanten öffentlichen Verkehrsfläche vor. Es wurden zwei weitere Varianten betrachtet:
1. Die neu zu planende Straße mit einem Tiefpunkt in der Mitte
2. Die neu zu planende Straße mit einem konstanten Gefälle von der Straße Am Römerhof zum Branderhofer Weg
Die Regionetz und die Koordinierungsstelle Abwasser des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur empfehlen die Umsetzung der Variante 2 mit konstantem Gefälle. Diese Vorzugsvariante soll nun durchgeplant werden. Da sich hierdurch möglicherweise auch die Geländehöhen der südlich angrenzenden Grundstücke verändern werden, sind die neuen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Aspekte zu prüfen. Die Ergebnisse fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit ein.
Der Verein Gut Branderhof e.V. und die Siedlungsgemeinschaft der fünf Baugruppen haben gemeinsam ein umfassendes Mobilitätskonzept erarbeitet, das aktuell durch die Verwaltung geprüft wird und grundsätzlich für die Formulierung der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes herangezogen werden soll.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, die Vorlage über den Offenlagebeschluss den politischen Gremien im II. Quartal 2022 zur Beratung vorlegen zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Weitere Dokumente (2)
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Projekt: Bebauungsplan Branderhofer Weg
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant die Entwicklung eines Wohngebiets im Bereich Branderhofer Weg/Am Römerhof. Dazu wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt, der die Umnutzung des denkmalgeschützten Brander Hofs und die Neubebauung angrenzender Freiflächen vorsieht.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBFB 61/0787/WP18 · 8. Nov. 2023
KI-Analyse
Projekt
Bebauungsplan Branderhofer Weg
Auch: B-Plan 956
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026