Straßenrechtliche Widmung der Kopernikusstraße
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Kopernikusstraße wird als Teil der Radvorrangroute Campus Melaten für den öffentlichen Verkehr gewidmet und stärkt so den Radverkehr in der Stadt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kopernikusstraße ist als Teilstück der neuen Radvorrangroute Campus Melaten zwischen dem Seffenter Weg und der Ahornstraße im Rad-Vorrang-Netz der Stadt Aachen ausgewiesen worden.
Die bisher nicht gewidmete Straße wurde überwiegend durch die RWTH genutzt. Die o.g. Ausweisung hat nun aber Zufolge, dass die Straße deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen (Technische Hochschule Aachen) ist Eigentümerin mehrerer der in Anspruch genommenen Flächen. Nach § 6 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist eine Widmung trotz fremden Eigentums möglich, wenn der Eigentümer*in der Widmung zustimmt. Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen als Vertreter der Eigentümerin diese Zustimmung erteilt.
Die Kopernikusstraße auf dem o.g. Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Dokument
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Rad-Vorrang-Route Campus Melaten
Zum ProjektDie Verwaltung prüft die Verbesserung der Radverkehrsanbindung zwischen Laurensberg und dem Campus Melaten, lehnt jedoch den Ausbau des Radwegs am Pariser Ring ab.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Radverkehrsanbindung Campus Melaten – Laurensberg; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.05.2021FB 68/0124/WP18 · 27. Nov. 2024
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Kopernikusstraße wird als Teil der Radvorrangroute Campus Melaten für den öffentlichen Verkehr gewidmet und stärkt so den Radverkehr in der Stadt.
Projekt
Rad-Vorrang-Route Campus Melaten
Auch: RVR Campus Melaten, Radvorrangroute Melaten
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 25.2.2026