Vorlage·FB 62/0014/WP18·12. Januar 2022

Straßenrechtliche Widmung der Kopernikusstraße

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Kopernikusstraße wird als Teil der Radvorrangroute Campus Melaten für den öffentlichen Verkehr gewidmet und stärkt so den Radverkehr in der Stadt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kopernikusstraße ist als Teilstück der neuen Radvorrangroute Campus Melaten zwischen dem Seffenter Weg und der Ahornstraße im Rad-Vorrang-Netz der Stadt Aachen ausgewiesen worden.

Die bisher nicht gewidmete Straße wurde überwiegend durch die RWTH genutzt. Die o.g. Ausweisung hat nun aber Zufolge, dass die Straße deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt wird.

Das Land Nordrhein-Westfalen (Technische Hochschule Aachen) ist Eigentümerin mehrerer der in Anspruch genommenen Flächen. Nach § 6 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist eine Widmung trotz fremden Eigentums möglich, wenn der Eigentümer*in der Widmung zustimmt. Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen als Vertreter der Eigentümerin diese Zustimmung erteilt.

Die Kopernikusstraße auf dem o.g. Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Projekt: Rad-Vorrang-Route Campus Melaten

Zum Projekt

Die Verwaltung prüft die Verbesserung der Radverkehrsanbindung zwischen Laurensberg und dem Campus Melaten, lehnt jedoch den Ausbau des Radwegs am Pariser Ring ab.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant12. Jan. 2022 – 27. Nov. 20242 Vorlagen
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Worum geht es?

Die Kopernikusstraße wird als Teil der Radvorrangroute Campus Melaten für den öffentlichen Verkehr gewidmet und stärkt so den Radverkehr in der Stadt.

Projekt

Rad-Vorrang-Route Campus Melaten

Auch: RVR Campus Melaten, Radvorrangroute Melaten

Strategien & Programme

Mobilitätsstrategie Aachen 2030

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

RadverkehrStraßenwidmungVerkehrssicherheit

Betroffene Gruppen

RadfahrerAnwohner Campus MelatenStudierende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
25.2.2026
Technische Details