Stellenplan 2022·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 11/0064/WP18·3. Februar 2022

Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (2. Lesung)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Stellenplan für 2022 wird vorgestellt, inklusive Veränderungen bei Personalaufwendungen und der Finanzierung neuer Stellen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage derdezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2022

(s. Anlage) zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Inhaltsverzeichnis

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

I.1.2Kosten und Refinanzierung

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

I.4 Bewertungsänderungen

I.5Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

I.5.1Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

I.5.2Saldierte Stellenplanbetrachtung

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022

Erläuterungen

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 im September 2021, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 dem Rat am 10.11.2021 und im Nachgang am 11.11.2021 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Stellenumwandlungen

- Bewertungsänderungen.

Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2022 erhöht sich daher die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2022 um weitere 32,5 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 4,5 Stellen.

Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2022 - neu in diesem Jahr - in kursiver Schrift ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.

Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2022 saldiert insgesamt 28,0 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

30,5

(davon 10,5 kw)

2,5

(davon 1,0 kw)

+28,0

  1. regio iT

0,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

0,0

  1. Gebäudemanagement

1,0

1,0

0,0

  1. Volkshochschule

0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

0,0

  1. Kulturbetrieb

1,0

1,0

0,0

  1. Eurogress - Aachen

0,0

Summe

32,5

4,5

+28,0

Mehrstellen (STPLE 2022 : STPL 2022)

28,0

28,0

Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2022 erläutert.

I.1Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 32,5 Stellen eingerichtet werden. Hierbei handelt es sind um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2022 einfließen. Der Stellenbedarf in verschiedenen Fachbereichen der Allgemeinen Verwaltung wurde vom Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 29.09.2021 anerkannt. 10,5 dieser Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet, davon 3,5 Stellen als Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. I. 1.2).

Ferner ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung von kw-Vermerken an 2,0 Stellen erforderlich. Die Aufhebung der bestehenden kw-Vermerke ist an 2,5 Stellen, davon an 2,0 refinanzierten Projektstellen in der Jugendberufshilfe, vorgesehen. An 2,5 Stellen sollen nach organisatorischer Prüfung kw-Vermerke angebracht werden.

Sowohl die Aufhebung, die Verlängerung als auch die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhalten keine Veränderung des Stellensolls.

Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

I.1.2Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenbereichen:

Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenarten:

Bei den 6,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

- 1,0 Stelle für Strukturförderung im Ausbau digitaler Infrastruktur, FB 02

- 1,0 Stelle für Mobilfunkausbau, FB 02

- 3,0 Stellen für diverse Projekte, FB 02

- 0,5 Stelle für administrative Unterstützung im Bereich der Integration und Nadelfabrik, FB 56

- 1,0 Beamtenstelle im Veranstaltungsmanagement (formaltechnische Abwicklung im Stellenplan),

E 49

I.1.3Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 32,5 Stellen der zweiten Lesung und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung und den Wegfall von kw-Vermerken, belaufen sich auf insgesamt 2.345.200 € im Haushaltsjahr 2022. Hiervon beziehen sich 282.200 € auf 3,5 Projektstellen sowie auf entsprechende kostenrelevante Veränderungen an kw-Vermerken. Diese werden über gesonderte

4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt und sind nicht dem PKV zuzurechnen.

Von den Gesamtkosten entfallen somit 2.063.000 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Davon sind 63.900 € über den PKV gedeckt. Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 323.800 € ergibt sich ein finanzieller Mittelbedarf für den PKV in Höhe von 1.675.300 €. Aufgrund von zu erwartenden Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und Erträgen in Höhe von 331.900 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den PKV auf 1.343.400 €.

Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf (1.343.400 €) der neuen Stellen für den PKV zuzüglich der Änderungen an kw-Vermerken beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2022 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2022 in Höhe von 215.410.700 € auf

0,62 Prozent. In 2023 erhöht sich dieser Anteil auf 0,74 Prozent.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 32,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (2.345.200 €):

Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:

Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass rund 30 Prozent der insgesamt 32,5 neuen Stellen der

2. Lesung refinanziert sind. Bei den nicht finanzierten Stellen handelt es sich beispielsweise um 5,0 Stellen für den Allgemeinen Sozialdienst im FB 45 nach Abschluss der Organisationsuntersuchung, 2,5 Stellen aus dem Bereich der Digitalisierung oder 3,0 Stellen der Jugendberufshilfe, wobei nicht auszuschließen ist, dass für diese drei Stellen noch Fördermittel akquiriert werden können.

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 4,5 Stellen eingespart werden, davon 2,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie jeweils 1,0 Stelle im Gebäudemanagement (E 26) und im Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49). Die Einsparung von 1,0 Stelle ist auf die Realisierung eines kw-Vermerkes zurückzuführen.

Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage zu entnehmen.

I.3Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Darunter fällt daher auch die Umsetzung des am 01.11.2021 in Kraft getretenen neuen Dezernatsverteilungsplans infolge der Neuregelung des Geschäftskreises der Dezernate durch Bildung von Dezernat VII und die damit einhergehende Verlagerung der Fachbereiche: Bürger*innenservice (FB 12), Sport (FB 52) sowie Klima und Umwelt (FB 36).

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.

I.4Bewertungsänderungen

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

I.5Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)

I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022 wurden gesamtstädtisch 133,5 Stelleneinrichtungen (PVA 11.11.2021, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 32,5 Stellen hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 166,0 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht.

Dem stehen 47,5 Stelleneinsparungen gegenüber.

Die Kosten für die insgesamt 166,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 11.530.000 € im Haushaltsjahr 2022. Hiervon entfallen 1.902.300 €auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.

Von den Gesamtkosten entfallen somit 9.627.700 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (=Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von insgesamt 3.022.300 € ergibt sich letztlich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 6.605.400 € im Jahr 2022.

Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1.814.300 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 6.605.400 € auf 4.791.100 €.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in Höhe von 4.791.100 € sich im Verhältnis zu den für den Haushalt 2022 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2022 (215.410.700 €) auf insgesamt

2,22 Prozent beläuft.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 166,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (11.530.000 €):

Diesem ungedeckten Mittelbedarf stehen zu aufgrund der Haushaltsplanung erforderlichen Kompensationszwecken nach intensiver Abwägung und Priorisierung folgende Einsparungen aus der 1. Lesung (mit Ausnahme der halben Stelle bei FB 56/600, hier 2. Lesung) gegenüber:

Dez.

Org.-Einheit

Stellen-anzahl

Kurzbeschreibung der Stelle(n)

I

FB 01

0,5

FB 01/200 – SB und Leitung der Briefwahlstelle/ Wählerverzeichnis (hälftige Einsparung)

II

FB 20

1,0

FB 20/300 – SB steuerrechtliche Fragen

IV

FB 45

2,0

FB 45/100, /200, /300, /400 – SB Assistenz der Abteilungsleitungen

(4 x 0,5 Stellen)

V

FB 12

0,5

FB 12/200 – SB Behördeninformationssystem BIS (hälftige Einsparung)

FB 37

1,0

FB 37/320 – SB Forschungsmanagement Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS)

VI

FB 02

0,5

FB 02/120 – SB Switch (keine Verstetigung nach bisherigem Projekt)

FB 56

0,5

FB 56/600 – administrative Unterstützung der ABL Integration und Nadelfabrik (Stelleneinrichtung 2. Lesung zurückgezogen)

6,0

Zuzüglich der Realisierung dieser Stelleneinsparungen hat sich die Möglichkeit der Förderung durch Drittmittel bezüglich der Stelleneinrichtung „Digitalisierung Verkehrssysteme“ bei FB 61/300 (1,0 EG 13 TVöD kw2024) ergeben. Darüber hinaus wird das Drittmittel geförderte Projekt „ALigN - Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung“ voraussichtlich über den 30.09.2022 um weitere 15 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert, sodass sich hieraus ebenfalls eine Reduzierung für den Personalkostenverbund ergibt.

Somit reduziert sich der ungedeckte Mittelbedarf aus der 1. und 2. Lesung insgesamt um 329.600 € im Haushaltsjahr 2022. Im Folgejahr erhöht sich dieser Betrag auf rund 800.000 €. Die haushalterischen Anpassungen bezüglich der Personalkosten des Projektes „ALigN“ für den PKV und das entsprechende 4er-PSP-Element werden jedoch erst in der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss dargestellt.

I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2022 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2021 gesamtstädtisch 112,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung sowie der notwendigen Kompensationen und setzt sich wie folgt zusammen:

Einrichtungen

Einsparungen

Summe

Gesamt

Stellenplan 2021

(Ausgangslage)

-

-

3.540,5

Stellenplanentwurf 2022

133,5

- 43,0

+ 90,5

3.631,0

Stellenplan 2022

32,5

- 4,5

+ 28,0

3.659,0

Kompensation

-

- 6,0

- 6,0

3.653,0

Summe

+ 166,0

- 53,5

+ 112,5

3.653,0

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2022 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 folgendermaßen ab:

Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.145,0

2.443,5

3.588,5

II. regio iT

12,0

12,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

13,0

*

13,0

IV. Gebäudemanagement (E 26)

14,5

*

14,5

V. Volkshochschule (E 42)

3,5

*

3,5

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

5,5

*

5,5

VII. Kulturbetrieb (E 49)

15,0

*

15,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

1,0

*

1,0

Summe

1.209,5

2.443,5

3.653,0

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022

Im Haushaltsplanentwurf 2022 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 270.600.100 €. Auf Personalaufwendungen entfallen 220.987.300 €. Hierin enthalten sind auch bereits die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.

Der finanzielle Mittelbedarf für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 1.675.300 € (siehe Ziffer I.1.3) ist in die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen worden. Entsprechend erhöhen sich die Personalaufwendungen auf 222.662.600 €. Die nachträgliche Stellenkompensation (ohne Veränderung „ALigN“ - siehe Ziffer I.5.1) führt in Folge zu einer Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe 265.700 €.

Für die wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder (TV-L) auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind die finanziellen Mehrbedarfe ab 2022 ebenfalls in der Veränderungsnachweisung berücksichtigt worden. Danach würde die nächste lineare Erhöhung um 2,8 Prozent zum 01.12.2022 erfolgen. Hinzu käme die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung für Beamt*innen bereits im ersten Quartal des Jahres 2022. Entsprechend wurden die Personalaufwendungen 2022 um rd. 1,29 Mio. € erhöht.

Die Personalaufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 223.688.300 € (Haushaltsplanentwurf 2022 zuzüglich Veränderungsnachweisung). Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 49.612.800 € für das Jahr 2022. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2022 in Höhe von 273.301.100 €.

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind 18.033.600 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich somit auf 255.267.500 €.

Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2022 und Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 53,72 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 43,46 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 19,52 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 223,69 Mio. €.

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- u. Beihilferückstellungen (255.267.500 €):

In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von

rd. 9,17 Mio. € (Stand Entwurf inkl. Veränderungsnachweisung).

Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2022 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind.

Die im Haushaltsplanentwurf 2022 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2022.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022 (HHPL-Entwurf)

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

nachrichtlich:

Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet worden.

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten (sh. PVA-Vorlage zur ersten Lesung) und mittelbar beispielsweise im Klimaschutzkonzept abgebildet.

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Projekt: Stellenplan 2022

Zum Projekt

Der Stellenplan 2022 sieht 116,5 zusätzliche Stellen vor, darunter für Schulsozialarbeit, IT-Unterstützung an Schulen und Klimaanpassung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenUmsetzung beschlossen11. Nov. 2021 – 16. Feb. 20223 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Der Stellenplan für 2022 wird vorgestellt, inklusive Veränderungen bei Personalaufwendungen und der Finanzierung neuer Stellen.

Projekt

Stellenplan 2022

Kategorien

Haushalt & FinanzenRatsbetrieb

Schlagworte

PersonalplanungFinanzierungStellenentwicklung

Betroffene Gruppen

Stadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
25.2.2026
Technische Details