Vorlage·FB 60/0053/WP18·23. Juni 2022

Dauffenbachstraße Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Erschließung der Dauffenbachstraße wird abgerechnet: Anwohner müssen nun ihren Anteil an den Ausbaukosten tragen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Dauffenbachstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmenbezogene Einnahmen

5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Für die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurden im Jahr 2008 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit keine Ablösungszahlung geleistet haben.

Die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurde 2018 endgültig ausgebaut. Sie ist in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 20.06.2018 (Abnahmedatum) technisch fertiggestellt.

Der Ausbau der „Dauffenbachstraße“ erfolgte als Mischfläche. Die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten ist am 07.02.2021 mit Inkrafttreten des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 zur städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den noch beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung etwaiger erbrachter Vorausleistungen abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmenbezogene Einnahmen

5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Erschließung der Dauffenbachstraße wird abgerechnet: Anwohner müssen nun ihren Anteil an den Ausbaukosten tragen.

Projekt

Erschließung Dauffenbachstraße

Kategorien

VerkehrWohnen

Schlagworte

ErschließungsbeiträgeStraßenbauGrundstücksentwicklung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
25.2.2026
Technische Details