Vorlage·FB 01/0228/WP18·30. März 2022

Ruhen der Städtepartnerschaft Aachen - Kostroma

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma wird aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine vorerst ausgesetzt. Wie geht es mit der Zusammenarbeit weiter?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, die Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma bis auf Weiteres ruhen zu lassen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 26. September 2001 unterschrieben die Bürgermeister der Stadt Aachen und der russischen Stadt Kostroma einen Vertrag über freundschaftliche Beziehungen.

In Folge dieses Vertrags wurde „Der Verein Aachen-Kostroma e. V.– Verein zur Förderung der Partnerstadt und Freundschaft“ gegründet.

Am 9. Juni 2005 wurde die offizielle Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma besiegelt und seitdem durch eine enge Begleitung durch den FB 01 sowie einen jährlichen finanziellen Sockelbetrag von 1.000 Euro gefördert.

Analog zu den Aachener Strukturen wird die Städtepartnerschaft auf Seiten der russischen Partner eng von der Duma begleitet. Aufgrund des nun erfolgten Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine muss diese Zusammenarbeit überprüft werden. Der Partnerschaftsverein Aachen-Kostroma e. V. hat sich bereits auf seiner Internetseite wie folgt positioniert:

„Der heute begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht und eine grobe Missachtung der Unabhängigkeit und Souveränität der Ukraine.

Nachdem die Ukraine nach vielen Jahren für sich Freiheit und Demokratie erlangt hat, gehört sie zu den Demokratien in Europa, die alle von den gleichen Werten getragen werden. Der russische Präsident Putin hat mehrfach erkennen lassen, dass er diese freiheitlichen Demokratien als Gefahr betrachtet und im eigenen Land Pressefreiheit, Demonstrationsrecht und Wahlen mit Chancengleichheit für alle Kandidaten beseitigt. Menschen, die in Russland das Recht auf eigene Meinung für sich in Anspruch nehmen, werden mit falschen Anschuldigungen vor Gericht gebracht und verschwinden in Straflagern. Wir sind überzeugt, dass eine Mehrheit der Menschen in Russland den Krieg ablehnt, da sie wissen, dass nicht die Mächtigen, sondern die einfachen Leute darunter leiden müssen.

Die Ukraine hat das Recht zur Selbstbestimmung und darf nicht mit militärischer Gewalt unterdrückt werden. Wenn sie wieder zu Russland gehören wollte, müsste das ihre eigene freie Entscheidung sein.“

Viele Partnerschaften deutscher und russischer Städte wurden seit Beginn des Krieges ausgesetzt, um ein deutliches Signal zu setzen. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine empfiehlt auch die Aachener Verwaltung in Abstimmung mit dem Partnerschaftsverein Aachen-Kostroma dem Rat der Stadt e. V., die Städtepartnerschaft derzeit ruhen zu lassen.

Gleichzeitig sind die Mitglieder vieler Partnerschaftskomitees bestrebt, auf der persönlichen Ebene die Kontakte in die bisherige Partnerstadt, insbesondere zu den zivilen Akteuren, aufrechtzuerhalten. Dies wird auch vom Partnerschaftskomitee Aachen-Kostroma e.V. beabsichtigt.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma wird aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine vorerst ausgesetzt. Wie geht es mit der Zusammenarbeit weiter?

Projekt

Städtepartnerschaft Kostroma

Auch: Aachen-Kostroma, Partnerschaft Kostroma

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

StädtepartnerschaftInternationale BeziehungenVölkerrecht

Betroffene Gruppen

BürgerinitiativenVereine

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
25.2.2026
Technische Details