Vorlage·FB 45/0208/WP18·28. April 2022

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2022/2023

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie viele Grundschulklassen werden im kommenden Schuljahr in Aachen benötigt? Die Stadt legt die Richtzahl fest und plant zusätzliche Klassen an ausgewählten Standorten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu§ 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 121 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2022/2023.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2022/2023 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 124 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2022/2023 121 gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

KGS Marktschule Brand: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

KGS Düppelstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 4 Eingangsklassen

GGS Am Haarbach: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.

Durch die Errichtung einer 3. Eingangsklasse an der Marktschule Brand kann sichergestellt werden, dass alle Erstklässler, die im Stadtbezirk Brand wohnen, auch dort einen Platz erhalten. Die GGS Brander Feld muss evtl. Schülerinnen und Schüler (SuS) ablehnen, für die diese Schule nicht Anspruchsschule ist.

An der Montessori-Grundschule Mataréstraße wurden mit Stand vom Dezember 2021 94 SuS angemeldet. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Schulplätzen wurden Eltern, für die diese Schule nicht Anspruchsschule ist, entsprechend beraten und haben sich für andere Grundschulen entschieden. Somit sind zum kommenden Schuljahr noch 83SuS angemeldet, davon 72 Anspruchsschüler*innen. Die dreizügige Schule unterrichtet jahrgangsübergreifend und kann insgesamt 78 SuS neu aufnehmen. 5 SuS können voraussichtlich nicht aufgenommen werden.

In Abstimmung mit der Schulaufsicht bei der StädteRegion Aachen und der Schulleiterin der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse aufgrund von räumlichen und organisatorischen Gründen nicht befürwortet.

Für die SuS, die nicht aufgenommen werden können, stehenSchulplätze u.a. an der benachbarten Grundschule Düppelstraße zur Verfügung, die im kommenden Schuljahr aufgrund der Anmeldezahlen 4 Eingangsklassen bilden wird. Freie Plätze sind darüber hinaus noch an der KGS Luisenstraße, der KGS Beeckstraße und der KGS Am Fischmarkt vorhanden.

Die Schulleitung der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Eltern der Kinder, die nicht aufgenommen werden können, entsprechend beraten und auf die freien Plätze an den anderen Schulen hinweisen.

Die angemeldeten Kinder an der GGS Am Haarbach wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Haaren, somit wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse seitens der Verwaltung ebenfalls befürwortet.

Alle anderen Schulleitungen,an deren Schulen Kinder nicht aufgenommen werden können,informieren ebenfalls die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitungen eine vorläufige Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

5 Straßen

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Projekt: Kommunale Klassenrichtzahl

Zum Projekt

Die Stadt Aachen legt die Anzahl der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/2025 fest. Drei Grundschulen erhalten zusätzliche Klassen, um den Bedarf zu decken.

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BildungMaßnahme geplant11. März 2021 – 7. März 20244 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie viele Grundschulklassen werden im kommenden Schuljahr in Aachen benötigt? Die Stadt legt die Richtzahl fest und plant zusätzliche Klassen an ausgewählten Standorten.

Projekt

Kommunale Klassenrichtzahl

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

GrundschulausbauKlassenbildungSchulplatzvergabe

Betroffene Gruppen

ElternSchulkinderAnwohner BrandAnwohner Haaren

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Technische Details