Vorlage·FB 45/0480/WP18·7. März 2024

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2024/2025

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 124 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2024/2025.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2024/2025 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 129 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2024/2025 124 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach einvernehmlicher Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

GGS Am Haarbach: Eine zusätzliche Klasse, somit 4 Eingangsklassen

KGS Marktschule Brand: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

KGS Birkstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.

Die angemeldeten Kinder an der GGS Am Haarbach wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Haaren, um eine ortsnahe Beschulung dieser Kinder zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet.

Durch die Errichtung einer dritten Eingangsklasse an der Marktschule Brand können nahezu alle angemeldeten SuS aufgenommen werden, die Karl-Kuck-Schule kann einige der angemeldeten Kinder nicht aufnehmen. Freie Plätze stehen an der 2,5-zügigen GGS Brander Feld zur Verfügung, die aufgrund der erweiterten räumlichen Kapazitäten zum kommenden Schuljahr 3 Eingangsklassen bilden kann. Somit ist die Beschulung aller Kindern die im Stadtbezirk Brand wohnen auch dort gewährleistet.

Ebenso können durch die Bildung einer zusätzliche Eingangsklasse an der KGS Birkstraße ausreichend Schulplätze für den Stadtbezirk Eilendorf bereitgestellt werden. Die Eltern der Kinder die an der GGS Brühlstraße nicht aufgenommen werden können, werden durch die Schulleitung auf die freien Plätze an der KGS Birkstraße hingewiesen.

Bei allen anderen Schulen, die aus Kapazitätsgründen Kinder ablehnen müssen, stehen ausreichend freie Plätze an benachbarten Grundschulen zur Verfügung. Die entsprechenden Schulleitungen, informieren die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind noch nicht alle Verfahren zur Feststellung eines evtl. vorhanden Förderbedarf eines Kindes (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, daher kann sich die Zahl der aufzunehmenden Kinder an den städt. Grundschulen noch leicht verändern, fallsdie Eltern als Förderort eine Förderschule wählen.

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung und der Freigabe durch die Schulaufsicht kann seitens der Schulleitungen eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Kommunale Klassenrichtzahl

Zum Projekt

Die Stadt Aachen legt die Anzahl der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/2025 fest. Drei Grundschulen erhalten zusätzliche Klassen, um den Bedarf zu decken.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

BildungMaßnahme geplant11. März 2021 – 7. März 20244 Vorlagen
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KI-Analyse

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Projekt

Kommunale Klassenrichtzahl

Auch: Klassenbildung Grundschulen

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

GrundschulausbauSchulplatzvergabeRaumkapazitäten

Betroffene Gruppen

GrundschulkinderElternLehrkräfte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Technische Details