Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1001 – Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage -
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein neuer Bebauungsplan sieht die Errichtung einer Dauerkleingartenanlage vor, um Ersatzflächen für verlorene Gärten zu schaffen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1001.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grün- und Freiflächenplan für die geplante Kleingartenanlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den bisher als Mahd-Wiese genutzten Übergangsbereich zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet an der Sonnenscheinstraße zur Deckung des Bedarfs an Ersatzkleingärten im Stadtgebiet. Die Standortsuche hat die Fläche an der Sonnenscheinstraße als geeigneten Standort ergeben, da es sich um eine städtische Fläche handelt, diese im Nahbereich einer vorhandenen Kleingartenanlage liegt und die neue Anlage mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zu verwirklichen ist. Kurzfristig soll ein Ersatz für die Kleingärten am Eisenbahnweg geschaffen werde, welche für die dortige bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden.
Es sollen 37 Kleingartengrundstücke untergebracht werden. Das Areal wird im Bebauungsplan insgesamt als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Es werden Teilflächen für Stellplätze, Gemeinschaftsflächen (Vereinsheim), Zufahrten, Flächen für Lärmschutz und eine private Grünfläche ausgewiesen. Der Gehölzzug entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird als Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bebauungsplan geschützt. Darüber hinaus werden 3 Einzelbäume im nördlichen Plangebiet als zu erhalten festgesetzt. Die Fläche ist derzeit weitestgehend unversiegelt und durch besonders schützenswerte Böden geprägt.
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist von einem Versiegelungsgrad von maximal ca. 29% auszugehen, wobei ein Großteil hiervon auf teilversiegelte (Schotter-)Flächen (17%) entfällt.
Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Durch die festgesetzten Grünflächen mit Anpflanzungen erfolgt eine teilweise Kompensation der Oberflächenversiegelung in stadtklimatischer und stadtökologischer Hinsicht.
Für das Schutzgut Boden sowie das Schutzgut Fläche ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen, da ein Teil der schützenswerten Böden durch die Planung verloren geht. Hierfür ist ein externer Ausgleich zu leisten.
Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der o.g. Ausgleichsmaßnahmen vertretbar. Es ergeben sich durch die Planung keine erheblichen negativen Auswirkungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Worum geht es?
Ein neuer Bebauungsplan sieht die Errichtung einer Dauerkleingartenanlage vor, um Ersatzflächen für verlorene Gärten zu schaffen.
Projekt
Dauerkleingartenanlage Sonnenscheinstraße
Auch: Kleingartenanlage Sonnenscheinstraße
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Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026