Vorlage·FB 61/0415/WP18·1. Juni 2022

Ausschilderung der Katharinenstraße als Verkehrsberuhigter BereichAntrag von 11 Anwohner*innen der Katharinenstraße vom 14.02.2022

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anwohner der Katharinenstraße wünschen sich eine Verkehrsberuhigung, um ihren Kindern mehr Sicherheit im Straßenraum zu bieten — die Verwaltung prüft die Umsetzung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sackgasse Katharinenstraße als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO auszuschildern. Auf zusätzliche bauliche Unterstützungen wird aktuell verzichtet, weil die Sackgasse nur von Anwohner*innen und deren Besucher*innen befahren wird und diese im eigenen Interesse angemessen fahren werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Katharinenstraße ist eine vom Fringsgraben abgehende Sackgasse im niveaugleichen Pflasterausbau und erschließt ca. 15 Ein- und Mehrfamilienhäuser. Es sind keine Parkstreifen oder Parkstandsmarkierungen vorhanden. In den vergangenen Jahren sind einige Häuser von jungen Familien erworben worden, die nun die Ausschilderung der Sackgasse als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO wünschen, damit ihre Kinder sicher im öffentlichen Verkehrsraum gehen und spielen können. Zusätzlich bitten sie um bauliche unterstützende Maßnahmen, um die durch Zeichen 325.1 StVO angeordnete Schrittgeschwindigkeit auch faktisch zu unterstützen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Katharinenstraße für die Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich geeignet. Wegen der Sackgassenlage existiert kein Durchgangsverkehr und die Verkehrsfläche ist niveaugleich gepflastert. Da in Verkehrsberuhigten Bereichen nach Anlage 3 zu Zeichen 325.1 StVO aber nur das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist, müssten im Zusammengang mit der Ausschilderung auch die örtlich möglichen Parkstände durch Markierungswinkel gekennzeichnet werden. Wo Parkstände möglich sind, ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen. In den übrigen Bereichen liegen Grundstückszufahrten bzw. private Stellplätze.

Zusätzliche unterstützende bauliche Maßnahmen wie Blumenkübel oder Bodenschwellen hält die Verwaltung für zunächst nicht erforderlich, weil die Sackgasse nur von den antragstellenden Anwohner*innen und deren Besuchern befahren wird. Aufgrund der nur einseitigen und geringen Besiedelung ist das Verkehrsaufkommen außerdem sehr gering. Deswegen geht die Verwaltung davon aus, dass sich nach entsprechender Ausschilderung die wenigen Anwohnenden auch ohne weitere bauliche Maßnahmen bezüglich ihres Fahrverhaltens arrangieren werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich4.5 MB
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Anwohner der Katharinenstraße wünschen sich eine Verkehrsberuhigung, um ihren Kindern mehr Sicherheit im Straßenraum zu bieten — die Verwaltung prüft die Umsetzung.

Projekt

Verkehrsberuhigung Katharinenstraße

Auch: Verkehrsberuhigter Bereich Katharinenstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitSpielstraßenAnwohnerbeteiligung

Betroffene Gruppen

AnwohnerKinderFamilien

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Technische Details