Vorlage·FB 23/0125/WP18·14. Juni 2022

Mieterhöhungen städtische Wohnungen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Für städtische Wohnungen sollen Mieterhöhungen durchgeführt werden, um die Mieten an das lokale Niveau anzupassen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die gewoge AG führt regelmäßig im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages und nach Abstimmung mit der Verwaltung Mieterhöhungen für die rund 2.400 städtischen Wohnungen durch. Im Hinblick auf die Covid-Pandemie und die finanziellen Belastungen der Mieterwurde im Jahr 2021 auf Mieterhöhungen im städt. Wohnungsbestand verzichtet.

Die durchschnittliche Miete der städtischen Wohnungen beträgt 5,68 €/m² und Monat laut dem letzten Jahresbericht der gewoge AG. Daher erscheint eine Mietanpassung angemessen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.8.2015 mit der Mietpreisgestaltung befasst. Dabei wurden folgende Ziele zur Kenntnis genommen.

-Der Mittelwert des Mietspiegels wird angestrebt.

-Die Erhöhung liegt im rechtlich zulässigen Rahmen (15% innerhalb von drei Jahren).

-Der Mindestbetrag für Erhöhungen liegt bei 10,-€ monatlich.

-Eine Mieterhöhung bei Neuvermietungen findet erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren statt.

Inzwischen hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, so dass eine Erhöhung um 20% innerhalb von 3 Jahren erfolgen kann.

Die gewoge AG hat den Wohnungsbestand untersucht und festgestellt, dass bei ca. 1.100 Wohneinheiten eine Mieterhöhung möglich wäre. Die weitere Untersuchung zur Mietanpassung orientierte sich weitgehend an den Kosten der Unterkunft und an Anpassungen an das Niveau der Höchstmieten innerhalb einer Wirtschaftseinheit. Dies führte zu folgendem Ergebnis:

Anzahl Mietanpassungen:

620

Durchschnittlicher Erhöhungsbetrag je Einheit:

25,80 €

Gesamterhöhungsbetrag monatlich:

Ca. 16.000 €

Überschreitung KDU vor Erhöhung*:

83

Überschreitung KDU nach Erhöhung*:

167

*bezogen auf die Mietverhältnisse, die eine Erhöhung erhalten.

Die Mietanpassungen werden den Mietern schriftlich vorgelegt und werden erst nach deren Zustimmung wirksam. Sollte es zu nachweisbaren Problemen von Mietern mit der Mietanpassungkommen, wird die gewoge AG im Einzelfall sozial verträgliche, zeitlich befristete Lösungen in Abstimmung mit der Stadt als Eigentümerin vereinbaren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-48.000

-16.113.0000

-192.000

-16.355.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 48.000

+192.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Durch die geplante Mietanpassung würden sich unter dem PSP-Element 4-011303-926-6 – 44110000 die jährlichen Einnahmen um ca. 16.000 € monatlich erhöhen, also um ca. 192.000 € jährlich.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Für städtische Wohnungen sollen Mieterhöhungen durchgeführt werden, um die Mieten an das lokale Niveau anzupassen.

Projekt

Mieterhöhungen städtische Wohnungen

Kategorien

Wohnen

Schlagworte

MietpreisanpassungWohnraumförderungSozialverträglichkeit

Betroffene Gruppen

Mieter städtischer Wohnungen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
25.2.2026
Technische Details