Vorlage·FB 45/0270/WP18·20. September 2022

Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen, Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 261/18)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Jugendzentren sollen zu Orten der digitalen Bildung werden: Wie können Digital Cafés mit Co-Working-Plätzen in Aachen entstehen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 30. März 2022 beantragt die CDU Fraktion zu dem Thema„Digital Cafés in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen“ beim Rat der Stadt Aachen, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Verwaltung wird beauftragt,zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Jugendzentren, offene Türen und vergleichbare Einrichtungen in Aachen Digital Cafés einrichten können, um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu digitalen Medien und zu digitaler Bildungzu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen,

a)ob Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen und inwieweit diese für ein derartiges Angebot durch Schaffung einer geeigneten digitalen Infrastruktur nutzbar gemacht werden können und

b)inwieweit Co-Working-Plätze eingerichtet werden können, um Kindern und Jugendlichen die Anfertigung von Hausaufgaben, das Schreiben von Bewerbungen und ähnliche Tätigkeiten zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dem Kinder- und Jugendausschuss einen Kosten- und Finanzierungsplan für dieses zusätzliche Angebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzulegen.“

  1. Hintergrund, Voraussetzungen und Wirkung

Die Lebenswelten von jungen Menschen haben sich durch die Pandemie gravierend verändert. Dies wirkt sich in hohem Maße auf schulische und außerschulische Bereiche aus, wobei Digitalisierung zunehmend eine wesentliche Rolle spielt, die auch die Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichenund jungen Erwachsenen betrifft.

Die Offene Kinder und Jugendarbeit arbeitet auf der Grundlage des §11 SGBVIII nach den Prinzipien der Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation und Lebensweltorientierung. Jugendarbeit hat den gesetzlichen Auftrag, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Zu ihren Schwerpunkten gehört u.a. die außerschulische Jugendbildung.

Die Zeit derCorona-Pandemie, insbesondereder Lockdowns,hat bewusst gemacht, dass die Mehrheit der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ihrer digitalen Kommunikationmit ihren Zielgruppen und in ihren medienpädagogischen Angeboten eingeschränkt waren und nach wie vor sind.

Die meisten Einrichtungen haben jedoch zu ihren Zielgruppen per Telefon und E-Mail den Kontakt gehalten. Ein relativ kleiner Teil hat zur Kontakthaltung gängige SocialMedia-Wege genutzt wie Instagram und Facebook, einige haben Online-Chats und -Beratung angeboten. Zwei Einrichtungen nutzten die Online Plattform Discord, die unter Gamer*innen verbreitet ist.

Einige Einrichtungen konnten in den letzten Jahren ihre infrastrukturelle Medienausstattung durch die Inanspruchnahme von LVR-Förderungen deutlich verbessern.

Um Digital Cafés mit der Option des Co-Working in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeitbereitstellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • geeignete Räumlichkeiten für Gruppenunter Aufsicht,
  • adäquatedigitale Ausstattung der Einrichtung,
  • regelmäßiger Support,
  • Einsatz medienkompetenter pädagogischer Fachkräfte, mit
    • Kenntnissen über Bestimmungen zum Datenschutz,
    • Fähigkeiten zum Umgang mit Cybermobbing, Cybergrooming u.ä.
    • ausreichendemArbeitszeitkontingentfür die Übernahme der Aufsicht und Unterstützung der Besucher*innen,
  • ein Medien-Schutzkonzept als Teil des einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes.

Digital Cafés als Angebotsform der Jugendarbeit wird jungen Menschen den Zugang zu digitalen Medien mit dem Ziel der digitalen Bildung und Partizipation ermöglichen. Ein solches Angebot unter Wahrung der o.g. Gesichtspunkte wird dazu beitragen, dass junge Menschen

  • barrierefreien Zugang zu internetbasierten Diensten und Inhalten erhalten,
  • in digitalen Umgebungen kommunizieren können,
  • digital Hausaufgaben, Bewerbungen und andereserledigenkönnen,
  • Wissen um wirtschaftliche, politische und soziokulturelle Dimensionen internetbasierter Dienste und Inhalte erwerben,
  • sich Kenntnisse über Funktion, Gebrauch und Wirkung sozialer Netzwerke aneignen,
  • zu Sicherheit, Schutz und Kontrolle der Privatsphäre im Netz angeleitet werden,
  • Kompetenzen zur Partizipation an einer digital geprägten Welt erlangen,
  • die Möglichkeit zur politischen Teilhabe in Form von digitaler Teilhabe und Teilnahme an Mitbestimmungsinstrumenten (Online-Petitionen, Online-Foren etc.) nutzen könnenund
  • ihr Recht auf Teilhabe, Chancengerechtigkeit und informationeller Selbstbestimmung ausüben können.
  1. Fazit

Mit der Besetzung einer neuen Stelle zum Jugendmedienschutz in der Abteilung Jugendim Umfang von 19,5 Wochenstunden zum 01.02.2022 wurde der Prozess begonnen, die Bedarfe, Interessen, räumlichen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen und Kompetenzen in Bezug auf Medienpädagogik und Jugendmedienschutzin enger Kooperation mit den entsprechenden Akteuren zu erfassen.

Die Fachabteilung wird im Frühjahr 2023 den Kinder- und Jugendausschuss über den Prozess und die damit verbundenen Ergebnisse informieren und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.7 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Jugendzentren sollen zu Orten der digitalen Bildung werden: Wie können Digital Cafés mit Co-Working-Plätzen in Aachen entstehen?

Projekt

Digital Cafés Jugendarbeit

Kategorien

BildungDigitalisierungSoziales & Integration

Schlagworte

Digitale BildungMedienkompetenzJugendförderungCo-Working

Betroffene Gruppen

KinderJugendlichePädagogen

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Technische Details