Haushaltsberatungen 2023, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 mit dem Finanzzeitraum 2024 – 2026 inkl. der Veränderungsnachweisung.
Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2023 bis 2026 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.
Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde am 09.11.2022 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.
Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:
020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum
020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen
110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG
110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle
110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung
120 101 Sondernutzung
120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen
120 104 Einräumung von Rechten an Straßen
120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze
120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen
Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.
Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Anlage
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2023
Zum ProjektDie Stadt Aachen legt den Haushaltsplan 2023 mit den aktuellen Veränderungen und Anpassungen vor. Der Plan umfasst Ergebnis-, Finanz- und Investitionspläne sowie die Entwicklung des Eigenkapitals und die Haushaltssatzung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2023 (01.01. bis 31.12.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0085/WP18 · 20. Feb. 2024
- Finanzieller Zwischenbericht 2. Quartal 2023 (01.01. bis 30.06.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0073/WP18 · 26. Sept. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026FB 61/0582/WP18 · 19. Jan. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 - Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 - 2026FB 56/0255/WP18 · 19. Jan. 2023
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2023
Auch: Haushaltsplan 2023, Mittelfristige Finanzplanung
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026