Haushaltsberatungen 2023 für den Produktbereich 08-Sportförderung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 mit dem Finanzzeitraum 2023 – 2026unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2023 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2023 – 2026) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen.
Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.
Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich Finanzplanung bis 2026 wurde am 09.11.2022
in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.
Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen inkl. Veränderungsnachweisung sind beigefügt. Sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.
Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2023
Zum ProjektDie Stadt Aachen legt den Haushaltsplan 2023 mit den aktuellen Veränderungen und Anpassungen vor. Der Plan umfasst Ergebnis-, Finanz- und Investitionspläne sowie die Entwicklung des Eigenkapitals und die Haushaltssatzung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2023 (01.01. bis 31.12.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0085/WP18 · 20. Feb. 2024
- Finanzieller Zwischenbericht 2. Quartal 2023 (01.01. bis 30.06.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0073/WP18 · 26. Sept. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026FB 61/0582/WP18 · 19. Jan. 2023
- Haushaltsplanberatungen 2023 - Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 - 2026FB 56/0255/WP18 · 19. Jan. 2023
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2023
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Schlagworte
Handlungstyp
KenntnisnahmeVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 9.2.2026