§ 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für die KiTa Kalverbenden 4 (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V.)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Flexiblere Betreuungszeiten in einer Aachener KiTa werden durch Zuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz ermöglicht.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
- beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage das Angebot gemäß § 48 KiBiz des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. im Kindergartenjahr 2022/2023 mit insgesamt 19.067,00 € im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023 zu fördern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 02.11.2021 (Vorlagen-Nummer: FB 45/0159/WP18) wurde entschieden, dass ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 grundsätzlich Förderungen gemäß § 48 KiBiz für Angebote gemäß
Ziffer 1: Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
Ziffer 3: Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,
Ziffer 4: bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,
erfolgen sollen.
Zwischenzeitlich hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) per Mail vom 02.02.2022 mitgeteilt, dass auch eine Förderung ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich sei.
Diese für die Träger günstige Möglichkeit soll umgesetzt werden, so dass in Ergänzung des Beschlusses vom 02.11.2021 bei Anträgen auf Förderung nach Ziffer 1 die Förderung bereits ab der 46. Stunde wöchentlicher Öffnungszeit beginnt.
Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. hatte bereits für das Kindergartenjahr 2021/2022 einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, dem entsprochen wurde (Vorlagen-Nummer FB 45/0199/WP18).
Am 24.11.2022 hat der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. für das Kindergartenjahr 2022/2023 erneut für die Kindertagesstätte Kalverbenden 4 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u. a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 07.10.2021 liegt vor.
Es wird eine Förderung von zehn Fachkraftstunden pro Woche beantragt für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von einer Stunde von montags bis freitags (zwei Fachkräfte für eine Stunde pro Tag).
Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Die Öffnungszeit beträgt danach für zehn Plätze insgesamt 50 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von fünf Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:
2 Fachkraftstunden x 5 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 400,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein ganzes Kindergartenjahr = 20.800,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2022/2023.
Mit dem Antrag vom 24.11.2022 hat der Träger mitgeteilt, dass die erweiterte Öffnungszeit gemäß § 48 KiBiz im Monat August 2022 nicht angeboten werden konnte. Deshalb ist die Förderung anteilig für elf Monate im Kindergartenjahr 2022/2023 wie folgt zu berechnen:
11/12 von 20.800,00 € = 19.066,67 €, aufgerundet 19.067,00 €.
Die erweiterte Öffnungszeit in der Kindertagesstätte Kalverbenden 4 in Aachen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. ist im Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 19.067,00 € zu fördern. Hiervon entfallen 15.253,60 € auf die Landesförderung (4/11 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 5.546,76 €; 7/11 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 9.706,84 €) und 3.813,40 € auf die zusätzlichen kommunalen Mittel (4/11 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.386,69 € und 7/11 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.426,71 €).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
1) PSP 4-060101-953-3, SK 41410000 2) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) 859.600 | 859.600 | 3.019.200 | 3.019.200 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2) 1.074.600 | 1.074.600 | 3.774.000 | 3.774.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -215.000 | -215.000 | -754.800 | -754.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Aufgrund der haushalterischen Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird im Formblatt Finanzielle Auswirkungen (s. o.) der beschlossene Haushaltsplan 2022 ff. zugrunde gelegt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Dokument
Projekt: KiTa Kalverbenden
Zum ProjektDie Kindertagesstätte Kalverbenden 4 erhält eine Förderung für erweiterte Öffnungszeiten von 50 Stunden pro Woche. Die Stadt Aachen bewilligt dafür 19.067 Euro für das Kindergartenjahr 2022/2023.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Neubau KiTa Kalverbenden - Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf Übernahme des TrägeranteilsFB 45/0068/WP17 · 11. März 2015
KI-Analyse
Worum geht es?
Flexiblere Betreuungszeiten in einer Aachener KiTa werden durch Zuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz ermöglicht.
Projekt
KiTa Kalverbenden
Auch: KiTa AWO Kalverbenden, Flexibilisierung KiBiz
Strategien & Programme
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026